Infrastrukturfonds sind geschlossene Beteiligungen, die in umfassende Bauprojekte investieren. Das Investitionsspektrum reicht von Straßen über Kraftwerken bis hin zu vollständigen Flughäfen. Genau hier liegt bereits das erste Risiko für den Anleger. Dieser investiert nämlich oftmals in einen sogenannten „Blindpool“. Das heißt der Anleger hat vor und während der Investitionsphase keine Ahnung, in was er eigentlich investiert. Er kann damit auch nicht abschätzen, ob er in eine lukrative Maut-Autobahn investiert oder gar in einen Berliner Flughafen.
Die Infrastrukturfonds weisen zudem meist ein verwirrendes Geflecht von Gesellschaften und Untergesellschaften auf. So gibt es Konstruktionen am Markt, bei denen die Anleger in einer GmbH & Co. KG investiert sind und dieser wiederum Ihre Gelder über einen sogenannten Genussschein in diverse Unterfirmen investieren. Der Anleger hat damit faktisch keinerlei Einfluss auf den Bereich, der die eigentlichen Entscheidungen zur Investition der Anlagesumme trifft.
Vorbenanntes Risiko findet auch bei den Kosten besondere Bedeutung, da der Anleger im Falle der Insolvenz des Infrastrukturfonds als letztes, das heißt nach der Bank, nach den Gesellschaften, nach den dazugehörigen Verwaltungen und nach der Ablösung von Verbindlichkeiten von Subunternehmern berücksichtigt wird. Das Totalausfallrisiko ist damit erheblich. Es stellt sich ferner das Problem der laufenden Verwaltungskosten, da im Rahmen eines derartig großen Gesellschaftsgeflechts an vielen Stellen gleichzeitig jährliche Gebühren erhoben werden. Für die Bank ist dies ein glücklicher Umstand, da dieser zumeist über Vertriebsvereinbarungen einen erheblichen Teil der jährlichen Gebühren als Vergütung bekommt.
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Vorbenannte Teilaspekte dieser Konstruktion zeigen, dass es sich streng genommen um ein Profiinvestment mit erheblichen Kosten und Risiken handelt.
Wir raten geschädigten Anlegern, ihren Fall von einem Anwalt prüfen zu lassen. Bei einer Überprüfung durch einen Rechtsanwalt ergeben sich Chancen auf Rückabwicklung der Beteiligung.