Ersteinschätzung
Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, schnell und kostenfrei eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem geschlossenen Fonds oder anderen Anlageprodukten zu erhalten. Sie gehen damit keinerlei Verpflichtungen ein.
Wir schätzen fachkompetent und fair Ihre Chancen und Risiken ein.
Zur Ersteinschätzung5 Schritte zu Ihrem Recht
Sie haben Ihr Kapital in Investitionen gesteckt, die nicht gehalten haben, was Ihr Berater versprach? Ihnen droht der Totalverlust Ihres Investitionskapitals und Sie wissen nicht mehr, wie Sie sich wehren sollen?
Dann lassen Sie uns Ihnen helfen! Wir kämpfen für Ihr Recht!
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Fragen zum Anwaltswechsel
Wir schätzen gerne auch Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich ein. Machen Sie sich durch zusätzliche Informationen und die Analyse eines Fachgremiums unserer Kanzlei stark und entscheiden Sie, was Sie unternehmen wollen.
Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie wir Ihnen zum Erfolg helfen können.
Zum AnwaltswechselFinanzierungsmöglichkeiten
Wir haben unterschiedliche Modelle für Sie entwickelt, die Kosten und Risiko transparent darstellen und die es Ihnen möglich machen, die Lösung zu wählen, die zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Die Kosten dürfen niemals den Grund darstellen, nicht für sein Recht zu kämpfen!
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Untervollmachten und Terminsvertretung
Gerne übernehmen wir Mandate in Untervollmacht und als Terminsvertreter an den Standorten Kiel und Hamburg. Die Wahrnehmung von Terminsvertretungen ist unter anderem an den im Beitrag genannten Gerichten möglich.
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Lexikon Finanzwissen
Wichtige Begriffe des Kapitalmarktrechts einfach erklärt
Die Begriffe sind alphabetisch geordnet. Klicken Sie auf das Pluszeichen, um die jeweilige Begriffserklärungen zu lesen.
Haben Sie weitergehende Fragen, freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Sie erreichen uns in Kiel unter der Rufnummer 0431/260 924 0 und in Hamburg unter 040/851 79 58 0.
Sie können uns Ihre Anfrage auch per Mail übermitteln, einen Rückruf beauftragen oder direkt eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
- Anlegergerechte Beratung
Eine Beratung ist anlegergerecht, wenn der Berater den im Zweifel zu erfragenden oder bekannten Wissensstand des Kunden berücksichtigt. Dieser Wissensstand muss sich auf das konkrete Anlagegeschäft beziehen. Außerdem muss hinsichtlich der Anlageempfehlung die Risikobereitschaft des Kunden berücksichtigt werden. Tut er dies nicht, liegt eine Falschberatung vor.
Anlage-/ Objektgerechte BeratungEine Beratung ist objektgerecht, wenn das empfohlene Anlageobjekt dem Wissensstand des Kunden zu diesem Anlageobjekt und der Risikobereitschaft des Kunden entspricht. Hierbei kommt es insbesondere darauf an, dass dem Anleger alle wesentlichen Risiken des Anlageobjekts erklärt werden, sodass er nach der Beratung in die Lage ist, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen. Ist dies nicht der Fall, liegt eine Falschberatung vor.
Agio(von ital. agio = Bequemlichkeit) ist im Finanzwesen ein Aufgeld oder Aufschlag, der bei bestimmten Geschäftsarten zusätzlich zum Kaufpreis verlangt werden kann. Es ist ein Aufschlag auf den Nennwert und wird in der Regel in Prozent angegeben. Bei geschlossenen Beteiligungen beträgt die Höhe des Agios im Regelfall 5 %. Die Zeichnungssumme beläuft sich daher im Regelfall auf 105% der Einlagesumme (100%).
BeratungsdokumentationDie den Anleger beratende Bank hat gem. § 34 WpHG ein schriftliches Protokoll (Beraterbogen) des Beratungsgespräches anzufertigen und dem Anleger grundsätzlich unmittelbar nach dem Beratungsgespräch auszuhändigen. Der Umfang dieses Protokolls variiert je nach beratender Bank. Es ist möglich, dass diese Beraterbögen bereits eine Falschberatung dokumentieren.
BetriebsfortführungskonzeptBetriebsfortführungskonzepte werden bei Unternehmen – also auch bei geschlossenen Beteiligungen – dann erforderlich, wenn diese wirtschaftlich angeschlagen sind und ohne eine zusätzliche Investition von Kapital die Insolvenz droht. Bei geschlossenen Beteiligungen werden die Anleger meist angeschrieben, um auf „freiwilliger“ Basis einen Betrag X einzuzahlen, weil eine Gesamtsumme Y benötigt wird, um den Betrieb weiterzuführen. Andernfalls drohe die Insolvenz und damit der Totalverlust der Einlage. Damit werden Anleger häufig durch die Betriebsfortführungskonzepte in die missliche Lage gebracht, entweder in ein wirtschaftlich schlecht laufendes Unternehmen noch mehr Geld zu investieren oder den Totalverlust ihrer Investition zu riskieren bzw. hinzunehmen.
Blind PoolEin Blind Pool wird häufig insbesondere bei geschlossenen Fonds genutzt. Dabei wissen weder der Kapitalanleger, noch der Geschäftsführer der Gesellschaft im Zeitpunkt der Zeichnung der Kommanditanteile durch den Anleger, in welche Produkte genau investiert wird. Lediglich eine bestimmte Branche (z.B. Lebensversicherung, Immobilien im In- oder Ausland) wird als Zielvorgabe bezeichnet. Die Konstruktion über einen Blind Pool ist für Anleger besonders riskant, weil sie im Vorfeld nicht beurteilen könne, wie werthaltig im Endeffekt die tatsächlichen Investitionsobjekte sind, sodass viele Fonds ihre ursprünglichen Renditeversprechen innerhalb kürzester Zeit brechen mussten.
DachfondsAls Dachfonds wird ein Fonds bezeichnet, der seinerseits wiederum in andere Fonds (siehe „Zielfonds“) und nicht in konkrete Anlagen (z.B. Immobilien, Schiffe etc.) investiert. Dies können sowohl geschlossene (siehe „geschlossene Fonds“) und offene Fonds (siehe „offene Fonds“) als auch andere Wertpapiere sein. Ein offener Dachfonds unterliegt einem Schließungsrisiko (siehe „Schließungsrisiko“). Außerdem hat man oft das Problem der doppelten Kostenstruktur (siehe „doppelte Kostenstruktur).
Doppelte KostenstrukturEine doppelte Kostenstruktur entsteht durch die Dachfondskonstruktion. Dabei muss der Anleger sowohl für den Dachfonds als auch für jeden einzelnen Zielfonds die Kosten tragen.
Einlage / gezeichnetes KapitalDer Anteilseigner (z.B. Kommanditist) tätigt zur Erbringung seiner Einlage eine Zahlung, indem er den erforderlichen Kapitalbetrag an die Gesellschaft zu deren freien und endgültigen Verfügung überträgt.
EmissionshausEin Emissionshaus gründet, konzipiert und verwaltet im Regelfall über Tochtergesellschaften geschlossene Fonds. Die Verwaltung der Anteile des Kunden erfolgt allerdings entweder durch den geschlossenen Fonds selbst oder über eine Treuhandgesellschaft.
EmittentenrisikoDas Emittentenrisiko bezeichnet ein Begriff des Finanzwesens, der eine besondere Form des Ausfallrisikos beschreibt. Für den Anleger bedeutet die Zahlungsunfähigkeit des Emittenten eines betroffenen Wertpapiers den Teil- oder Totalverlust seines eingesetzten Kapitals. Handelt es sich im Anleihen, schließt das Emittentenrisiko auch den Ausfall von Zinszahlungen ein.
Externer BeraterExterne Berater sind von Banken unabhängige Finanzberater. Diese empfehlen Ihnen – im Regelfall gegen Honorar – bestimmte Anlageprodukte. Aber Vorsicht ist geboten! Auch vermeintliche Bankberater können in Wirklichkeit freie und damit externe Berater sein.
FungibilitätHierunter versteht man, wie gut sich eine Beteiligung an einer Kapitalanlage wieder veräußern lässt. Dies kann von jederzeitiger bis gar keine Veräußerungsmöglichkeit reichen. Das ist u.a. davon abhängig, ob ein Zweitmarkt existiert.
Geschlossener FondsUnter einem geschlossenen Fonds versteht man im Regelfall eine Beteiligung in einer GmbH & Co KG, also eine unternehmerische Beteiligung. Diese unterliegt, wie jede unternehmerische Beteiligung dem Totalverlustrisiko. Der Anleger wird Gesellschafter (Kommanditist) und haftet daher mit seiner gesamten Investition. Auch können von einem Gesellschafter bereits erhaltene Ausschüttungen z.B. im Falle einer Insolvenz des Fonds zurückverlangt werden. Die erworbenen Anteile am Fonds als Gesellschaftsbeteiligungen sind grundsätzlich nicht frei verkäuflich (siehe „Zweitmarkt“)
KommanditistEin Kommanditist ist ein beschränkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder einer GmbH & Co. KG. Geschlossene Fonds sind häufig in dieser Rechtsform organisiert. Hierbei ist die Haftung im Regelfall maximal auf die Höhe der Kommanditeinlage beschränkt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kommanditist jedoch auch über seine Einlage hinaus für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
OmbudsmannDer Ombudsmann ist der im Schlichtungsverfahren eingesetzte Schiedsrichter. Das Verfahren wird vor der Schlichtungsstelle des Bankenverbandes durchgeführt. Seine Entscheidungen sind jedoch im Regelfall nicht bindend. Auch ist in diesem Verfahren nur eine eingeschränkte Beweisaufnahme möglich.
- Postbank
Die Postbank-Gruppe besteht aus der Deutschen Postbank AG und Ihren zahlreichen Tochtergesellschaften. Die Postbank Finanzberatung AG und die BHW Bausparkasse AG übernehmen dabei einen Großteil der Finanzberatung. Dies ist für den Kunden häufig aber nicht erkennbar, so dass nicht ersichtlich wird, von welchem der unterschiedlichen Unternehmen der Kunde gerade betreut wird.
ProvisionAls Provisionen werden Sondervergütungen für erfolgreiche Vertragsanbahnungen oder sonstige Vertriebsleistungen bezeichnet. Solche Provisionen werden im Bankensektor regelmäßig gezahlt und sind – wenn auch für den Kunden längst nicht immer ersichtlich – völlig üblich. Differenziert wird dabei zwischen offenen Provisionen, Innenprovisionen und Rückvergütungen.
Eine offene Provision ist dabei z.B. das Agio (siehe „Agio“), das als Aufschlag beim Erwerb eines Finanzproduktes entrichtet wird.
Als Innenprovisionen bezeichnet man solche Leistungen die lediglich indirekt vom Kunden entrichtet werden. Sie werden zwar in Vertragsdokumenten oder Prospekten ausgewiesen, sind wegen ihrer Platzierung im „Kleingedruckten“ in der Regel für den Kunden aber nicht erkennbar.So genannte Rückvergütungen (auch Kick-Back-Zahlungen genannt) betreffen dagegen Leistungen z.B. von Emittenten, die das Agio (siehe „Agio“) zunächst für sich vereinnahmen, danach aber ganz oder zu einem bestimmten Anteil an die Bank zurückzahlen. Hier ist die verdeckte Provisionsgewährung an die Bank das charakteristische Merkmal, sodass der Kunde nicht erkennen kann, dass auch die Bank an dem Vertrieb des Finanzproduktes verdient und deshalb nicht neutral berät.
RisikoklassenDies bezeichnet die Einteilung sämtlicher von einer Bank oder Dritten angebotenen Kapitalanlageformen in bestimmte Klassen. Diese können je nach Bank unterschiedlich ausgestaltet sein. Dabei wird jedes Bankprodukt von Sparbüchern bis geschlossenen Fonds je nach bestehenden Risiken in eine dieser Klassen eingeteilt. Eine einheitliche allgemeinverbindliche Skala existiert jedoch nicht. Im Regelfall reicht die Skala von sicher bis spekulativ. Informieren Sie sich in jedem Fall, was Ihre Bank unter der jeweiligen Risikoklasse versteht. Beachten Sie jedoch, dass die Risikoklassen selten einen Rückschluss darauf zulassen, welche Risiken tatsächlich bestehen.
RückabwicklungUnter Rückabwicklung versteht man, dass ein Rechtsgeschäft – wie der Erwerb einer Kapitalanlage – rückgängig gemacht wird. Dabei werden die erhaltenen Leistungen jeweils zurückgegeben.
SchadensersatzanspruchFür die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs müssen die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sein. Hierdurch soll der erlittene Schaden ausgeglichen werden.
SchließungsrisikoAls Schließungsrisiko wird ein Risiko bei offenen Fonds bezeichnet. Darunter versteht man, dass der Handel mit einem solchen offenen Fond, der eigentlich mit einem variablen Kurswert an der Börse stattfindet, ausgesetzt wird. Das bedeutet, dass die bereits ausgegebenen Anteile weder verkauft noch gekauft werden können. Der BGH hat hierzu kürzlich in seinem Urteil ausgeführt, dass ein solches Risiko aufklärungsbedürftig ist. Damit stehen Ihnen ggf. Schadensersatzansprüche gegen ihre Bank zu, wenn diese Sie nicht über ein solches Risiko aufgeklärt hat.
SchlichtungsverfahrenAls Schlichtungsverfahren bezeichnet man ein außergerichtliches Verfahren, bei dem vor einem Schiedsrichter versucht wird, eine einvernehmliche Lösung eines sich anbahnenden Rechtsstreits zu erzielen. Diese Entscheidungen sind im Regelfall aber nicht bindend. Beispiel hierfür ist das sog. Ombudsmannverfahren bei Banken.
TotalverlustrisikoDies bezeichnet das Risiko, welches bei der Beteiligung an riskanten Kapitalanlagen, wie z.B. geschlossenen Fonds besteht. Man versteht hierunter, dass der Anleger grundsätzlich seine gesamte Investition verlieren kann. Die Eintrittswahrscheinlichkeit hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens ab und kann im Regelfall nicht vor Investition beziffert werden. Es genügt aber unter Umständen bereits, dass sich ein oder zwei wirtschaftliche Faktoren für ein Unternehmen ungünstig entwickeln, um die Investition des Anlegers in Gefahr zu bringen.
VerjährungDer Eintritt der Verjährung hindert den Anleger, Ansprüche aus einer Falschberatung erfolgreich geltend zu machen.
Die Verjährung für Beratungsfehler ist jedoch nicht einheitlich geregelt.
- Für Wertpapiere (auch offene Fonds), die vor dem 05. August 2009 erworben wurden, verjähren Ansprüche grundsätzlich drei Jahre ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Wertpapiers, wenn die Bank nicht vorsätzlich falsch beraten hat
- Bei vorsätzlicher Falschberatung für Wertpapiere gilt die Regelverjährung
- Die Regelverjährung (auch für geschlossene Beteiligungen) beträgt drei Jahre ab Kenntnis (oder grob fahrlässiger Unkenntnis) der konkreten Umstände der Falschberatung
- Die Höchstfrist beträgt bei Unkenntnis maximal 10 Jahre ab dem Zeitpunkt des Erwerbs
VolatitätVolatität ist der Schwankungsbereich, während eines bestimmten Zeitraums, bei Wertpapierkursen oder Rohstoffpreisen, bei Zinssätzen oder auch bei Anteilen von Investmentfonds. Als mathematische Größe für die Standardabweichung misst die Volatität das Risiko einer Kapitalanlage. Je größer diese Schwankungen um den Durchschnittswert des Fonds sind, desto volatiler und damit risikoreicher ist eine Anlage.
WährungsrisikoDas Währungsrisiko beschreibt das Risiko von Verlusten aufgrund der künftigen Entwicklung von sich ändernden Wechselkursen unterschiedlicher Währungen.
WeichkostenDie Konzeption und der Vertrieb eines Fonds verbrauchen Kapital. Diese nicht mit dem Investitionsobjekt direkt in Zusammenhang stehenden Kosten werden gemeinhin als „Weichkosten“ bezeichnet. Zu diesen Kosten zählen z.B. folgende Positionen:
- Kosten für die Kapitalbeschaffung inklusive des Agios
- Komplementärvergütung
- Platzierungs- und Finanzierungsgarantie
- Konzeptionskosten/li>
- Kosten für die Objektaufbereitung, die Fondsverwaltung, die Steuerberatung und die Finanzierungsvermittlung
- Kosten für die Kapitalbeschaffung inklusive des Agios
Diese Kosten sind im Regelfall im Emissionsprospekt aufgeführt.
WertpapierDer Begriff entstammt dem Kapitalmarktrecht und bestimmt sich nach dem Wertpapierhandelsgesetz. Wertpapiere sind grundsätzlich handelbar, wie z.B. Aktien, Anteilsscheine offener Fonds, Zertifikate und Optionsscheine. Geschlossene Fonds (siehe „geschlossene Beteiligung“) gelten grundsätzlich nicht als Wertpapier.
ZielfondsAls Zielfonds wird ein Fonds bezeichnet, in den ein Dachfonds (siehe dazu „LINK“) investiert. Dabei werden Gewinne abzüglich der Verwaltungskosten des Zielfonds erst an den Dachfonds abgeführt, der diese dann abzüglich dessen Verwaltungskosten an den Kunden ausschüttet.
ZweitmarktDarunter versteht man einen Markt, in dem die Gesellschaftsanteile aus geschlossenen Beteiligungen während der Vertragslaufzeit gehandelt werden. Es gibt jedoch keinen regelmäßigen täglichen Handel zu einem Kurs unter gesetzlicher Überwachung. Es handelt sich vielmehr um einen „Flohmarkt“, auf dem sich Käufer und Verkäufer zu einem frei bestimmbaren Kaufpreis einig werden können. Dies bedingt im Regelfall einen erheblichen Wertverlust. Der Inhaber einer geschlossenen Beteiligung hat also keine Möglichkeit der verlässlichen, regelmäßigen Verkaufsmöglichkeit zu einem bestimmten Wert.