Weg zu Ihrem Recht

Fünf Schritte zu Ihrem Recht

Sie haben Ihr Kapital in Investitionen gesteckt, die nicht gehalten haben, was Ihr Berater versprach? Ihnen droht der Totalverlust Ihres Investitionskapitals und Sie wissen nicht mehr, wie Sie sich wehren sollen?
Dann lassen Sie uns Ihnen helfen! Wir kämpfen für Ihr Recht!

  • Weg zu Ihrem Recht Kontakt

  • 1. Kontaktaufnahme

    Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihren Fall! Sie erreichen uns in Kiel unter der Rufnummer 0431/260 924 0 und in Hamburg unter 040/851 79 58 0. Sie können uns Ihre Anfrage auch per Mail übermitteln, einen Rückruf beauftragen oder direkt eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

  • Ersteinschätzung

  • 2. Kostenfreie Ersteinschätzung

    Lassen Sie sich von einem auf Ihren Fall spezialisierten Rechtsanwalt über die Erfolgsaussichten, die Dauer und den Ablauf des Verfahrens sowie über Kosten und Risiko aufklären. Diese Ersteinschätzung ist vollkommen kostenfrei für Sie und Sie können sich ehrlich, fair und kompetent einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen lassen.
    Direkt zur kostenfreien Ersteinschätzung

  • Weg zu Ihrem Recht Vollmacht

  • 3. Mit Ihrer Vollmacht leiten wir die nächsten Schritte ein

    Wenn Sie sich entschieden haben, dass wir für Sie und Ihr Recht kämpfen sollen, unterschreiben Sie die Vollmacht. Wir bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen!

    Ein Vordruck für eine Vollmacht finden Sie auch in unserem Dokumenten-Service.

  • Weg zu Ihrem Recht Vergleich

  • 4. Vergleichsverhandlungen

    In der vorprozessualen Forderungsanmeldung machen wir gegenüber dem Gegner Ihre Ansprüche geltend und leiten die Vergleichsverhandlungen ein. Erfahrungsgemäß geht dieser Verfahrungsschritt über mehrere Vergleichsrunden und führt im Großteil unserer Fälle zu einem sehr zufriedenstellenden Ergebnis.

    Ist der Gegner eine Bank, kommt es parallel zu einem vorprozessualen Schlichtungsverfahren beim Bankenverband.

  • Weg zu Ihrem Recht Urteil

  • 5. Klage bei Gericht

    Kommt es bei den Vergleichsrunden zu keiner Einigung oder ist die Vergleichsquote aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend, werden wir auf Ihren Wunsch eine Klage bei Gericht einreichen.
    Sollten die prozessualen Vergleichsverhandlungen auch scheitern oder die Vergleichsquote für Sie nicht akzeptabel sein, urteilt am Ende das Gericht.

    Über die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten informieren wir hier.