P&R: Was wir jetzt für unsere Mandanten tun

P&R: Was wir jetzt für unsere Mandanten tun

Wir haben in den letzten Tagen bereits über die Neuerungen im Insolvenzverfahren der P&R Unternehmensgruppe berichtet.

Nun gibt es erste Erfolge, die wir mit Ihnen teilen möchten. Außerdem legen wir Ihnen dar, welche Möglichkeiten Sie als Mandant auch außerhalb des Insolvenzverfahrens haben.

Erste Erfolge durch Urteil:
Zunächst zu einem ersten Teilerfolg. In einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin ist es der Kanzlei gelungen, für drei Beteiligungen Schadensersatz zu erstreiten. Das Gericht stützte sich trotz fehlender Beratungs- oder Vermittlungsverträge auf ein sog. vorvertraglich entstandenes Schuldverhältnis. Hierbei entsteht ein Schadensersatzanspruch immer dann, wenn eine der Vertragsparteien Sorgfaltspflichten verletzt, die schon vor dem eigentlichen Vertragsschluss entstanden sind.

Vorliegend wurde der Mandant, durch ihm vorab zugesendete Schreiben, falsch informiert, woraufhin er die drei Beteiligungen erwarb.

Wie Sie an diesem Beispiel sehen können gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können. Hierbei kommt es jedoch ganz auf Ihren individuellen Fall an. Wir prüfen gerne Ihre Möglichkeiten in einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Was ist noch möglich?

Derzeit prüfen wir zusätzlich, ob es möglicherweise weitere Anspruchsgegner gibt. Hierfür kann man u.a. den Gründer der P&R Container Deutschland, Heinz Roth ins Feld führen, der auch eine Zeit lang als Geschäftsführer tätig war. Ebenso könnten auch weitere bisherige Geschäftsführer haftbar sein. Diese haben vielfach eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, welche dann ggf. für (Teil-)schäden aufkommen könnte.

Auch sog. Ratingagenturen könnten unter bestimmten Voraussetzungen als Anspruchsgegner in Betracht kommen. Sie bewerten und schätzen u.a. die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Finanzprodukte und –instrumente. Ebenso auch Wirtschaftsprüfer.
Wir bieten Ihnen hierfür eine gezielte und genaue Prüfung Ihrer Ansprüche, verfolgen genauso das Insolvenzverfahren in Ihrem Sinne weiter und versuchen, außergerichtliche Lösungen mit allen Beteiligten zu finden.

Das können Sie ggf. außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend machen:

Außerhalb des Insolvenzverfahrens versuchen wir für Sie Ihr sog. Negativinteresse auszugleichen. Das bedeutet, dass Sie im besten Fall so gestellt wären, als hätten Sie die Anlagen nie erworben. Dafür wird der von Ihnen gezahlte Kaufpreis plus der angefallenen Zinsen, den bereits an Sie gezahlten Mieteinnahmen gegenübergestellt.

Wenn Sie betroffen sind und Klarheit über all Ihre Möglichkeiten haben möchten, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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