OLG Celle kippt Urteil des LG Hannover: Postbank Finanzberatung erneut zu Schadensersatz verurteilt

OLG Celle Postbank

Erneut konnte die Kanzlei Helge Petersen & Collegen für ihre Mandanten einen gerichtlichen Erfolg erzielen: die Mandantin der Kanzlei erhält ihr in einer Schiffsbeteiligung „versenktes“ Kapital zurück. Nachdem die Klage im Jahr 2016 noch durch das Landgericht Hannover abgewiesen wurde, hat das Oberlandesgericht Celle das Urteil des Landgerichts im Berufungsverfahren nunmehr abgeändert und die Postbank Finanzberatung zu Schadensersatz verurteilt.

Im Zuge einer Beratung durch die Postbank Finanzberatung AG im Jahre 2010 hatte sich die Mandantin der Kanzlei an der NORDCAPITAL Offshore Fonds 5 GmbH & Co. KG beteiligt. Aufgrund der Empfehlung des Beraters der Postbank Finanzberatung AG investierte die Mandantin 30.000,00 Euro. Das entsprechende Kapital war der Mandantin durch eine Unfallversicherung gezahlt worden, nachdem die Tochter der Mandantin einen schweren Reitunfall erlitten hatte. Da bereits zum damaligen Zeitpunkt absehbar war, dass die Tochter unserer Mandantin noch über Jahre hinweg aufgrund des Unfalls physisch und psychisch beeinträchtigt sein wird, sollte das Kapital so angelegt werden, dass es dieser im späteren Lebensverlauf in voller Höhe zugutekommen würde. Aufgrund der Beratung durch die Postbank Finanzberatung AG wurde das Kapital jedoch in eine risikobehaftete und kostenintensive Beteiligung investiert, eine Empfehlung welche mit der geplanten „Absicherung des Kapitals“ nicht zu vereinbaren ist.

Kapital sollte werterhaltend angelegt werden

In dem durch die Kanzlei Helge Petersen und Collegen geführten Verfahren vor dem Landgericht Hannover hat dieses die Klage der Mandantin gegen die Postbank Finanzberatung AG noch durch Urteil im August 2016 abgewiesen. Gegen dieses Urteil hatte die Mandantin durch die Kanzlei Helge Petersen und Collegen im August 2016 Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle eingelegt.

OLG Celle entscheidet zugunsten der Mandantin

Das Oberlandesgericht Celle hat die Entscheidung des Landgerichts Hannover in dem Berufungsverfahren nunmehr mit Urteil vom 09.03.2017 abgeändert und die Postbank Finanzberatung AG dazu verurteilt, über 29.000,00 Euro an die Mandantin der Kanzlei Helge Petersen & Collegen zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Nominalbetrag nebst Agio abzüglich erhaltener Ausschüttungen. Neben der Verurteilung zur Zahlung von Verzugszinsen wurde die Postbank Finanzberatung AG weiter dazu verurteilt, die Mandantin von Rückforderungsansprüchen (z.B. in Bezug auf vereinnahmte Ausschüttungen) freizustellen. Das Oberlandesgericht hat die Entscheidung des Landgerichts Hannover in dem durch Rechtsanwalt (Anm. d. Red: ehem. Mitarbeiter) geführten Verfahren somit zugunsten der Mandantin „gekippt“ und festgehalten, dass eine Falschberatung der Mandantin durch die Postbank Finanzberatung AG als gegeben anzusehen ist.

Rechtsanwalt Helge Petersen: „Ein weiterer Erfolg gegen die Postbank Finanzberatung AG!“

Das Urteil ist, insbesondere unter Beachtung der Lebensumstände der Mandantin, als erneuter Erfolg der Kanzlei Helge Petersen & Collegen im dem stetigen Kampf gegen ein ungerechtes Bankensystem anzusehen.

So kommentiert Fachanwalt Helge Petersen, Inhaber der Kanzlei Helge Petersen & Collegen die Entscheidung wie folgt:
„Wir freuen uns, dass wir für unsere Mandanten ein weiteres Mal erfolgreich vor Gericht sein konnten. Uns ist unbegreiflich, nach welchen Kriterien die Gerichte, wie hier das Landgericht Hannover in dem vorangegangenen Urteil, oftmals entscheiden. Grundsätzliche, tatsächliche wie rechtliche Aspekte werden scheinbar außer Acht gelassen. Glücklicherweise wurde die Entscheidung durch das Urteil des Oberlandesgerichts korrigiert. Dennoch scheinen viele Gerichte bei ihrer Entscheidungsfindung auszublenden, dass es sich bei unseren Mandanten oftmals um Verbraucher handelt, für die der Kampf vor Gericht manchmal eine regelrechte Tortur darstellt. Glücklicherweise sind wir mit unserem Team in der Lage, die Verfahren entsprechend einzuschätzen und juristisch fundiert voranzubringen, so dass sich unsere Mandanten auf uns verlassen können!“

Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Beklagte hat lediglich die Möglichkeit, die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einzulegen.


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