OLG Celle: Anerkenntnis der BHW Bausparkasse AG bei Widerruf von zwei Darlehensverträgen!

Widerruf Darlehensvertrag 2010

In einem durch die Kanzlei Helge Petersen & Collegen vor dem Oberlandesgericht Celle geführten Berufungsverfahren wegen des Widerrufs von zwei Darlehensverträgen hat die BHW Bausparkasse AG die Ansprüche der Mandanten der Kanzlei anerkannt. Der Widerruf der Darlehensverträge ist somit wirksam, die Verträge werden rückabgewickelt.

Die Mandanten der Kanzlei Helge Petersen & Collegen hatten im Jahr 2008 zwei Darlehensverträge mit der BHW Bausparkasse AG abgeschlossen, welche die nachfolgende Widerrufsbelehrung enthielten:


Jeder Darlehensnehmer/Gesamtschuldner kann seine auf den Abschluss dieses Vertrages gerichtete Willenserklärung auch ohne Begründung innerhalb einer Frist von zwei Wochen in Textform widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem der/die Darlehensnehmer/Gesamtschuldner ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhalten hat/haben und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags ausgehändigt wurde. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die BHW Bausparkasse AG (…)

Im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens, welches nicht durch die Kanzlei Helge Petersen & Collegen geführt wurde, hat das Landgericht Hannover die Klage abgewiesen und sich darauf berufen, dass die Ansprüche der Kläger verwirkt wären.
Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen, vertreten durch Rechtsanwalt (Anm. d. Red: ehem. Mitarbeiter), hat das Verfahren daraufhin für die zweite Instanz vor dem Oberlandesgericht Celle übernommen und die Berufung der Mandanten geführt. Nachdem durch die Kanzlei entsprechend vorgetragen wurde, hat das OLG Celle im Rahmen der mündlichen Verhandlung signalisiert, dass es den Widerruf der Darlehensverträge als wirksam und die Ansprüche der Kläger aus dem Rückgewährschuldverhältnis überwiegend als begründet ansehe. Als Verkündungstermin für die Entscheidung des Gerichts hat der Senat den 12.04.2017 festgelegt.

Nunmehr hat die BHW Bausparkasse AG die Ansprüche der Kläger der Kanzlei Helge Petersen & Collegen schriftlich anerkannt. Hierdurch will die Bausparkasse vermutlich die Entscheidung des Gerichts und die entsprechenden, schriftlichen Entscheidungsgründe vermeiden.

Widerruf der Kläger der Kanzlei Helge Petersen & Collegen als wirksam anzusehen

Folge des Anerkenntnisses ist, dass der Widerruf der Kläger der Kanzlei Helge Petersen & Collegen als wirksam anzusehen ist. Die Darlehensverträge werden in Rückgewährschuldverhältnisse umgewandelt. Ein voller Erfolg auf ganzer Linie.

Nach den der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vorliegenden Informationen handelt es sich bundesweit um das erste Urteil eines Oberlandesgerichts gegen die BHW Bausparkasse in Bezug auf die vorliegende Widerrufsbelehrung. Das Anerkenntnisurteil sollte somit erhebliche Auswirkungen zugunsten einer Vielzahl von Kläger mit sich bringen. Die Kanzlei geht davon aus, dass bundesweit noch eine kaum absehbare Vielzahl von Verfahren in Bezug auf die verwendete Widerrufsbelehrung vor den Gerichten rechtshängig ist.

Möchten auch Sie Ihren Darlehensvertrag überprüfen lassen? Lassen Sie uns Ihren Darlehensvertrag in vollständiger Form für eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung zukommen. Gerne prüfen wir für Sie die Möglichkeit eines Widerrufs des Vertrages!

Einzige Voraussetzung: der Vertrag muss nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sein!
Haben Sie bezüglich Ihres Darlehensvertrages, der vor dem 11.06.2010 abgeschlossen wurde, bis zum 21.06.2016 den Widerruf erklärt und die Bank weigert sich, diesen anzuerkennen? Dann kommen Sie in diesem ebenso gerne auf uns zu und übersenden Sie uns Ihre diesbezüglichen Unterlagen für eine kostenfreie Ersteinschätzung.


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