P&R Container Insolvenz: wichtige Hinweise zu den vorausgefüllten Insolvenzformularen

P&R Container Soforthilfe für Anleger

Aktuell erhalten die P&R-Anleger die angekündigte und vorausgefüllte Forderungsanmeldung der Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke.

Wir haben diese eingehend geprüft und sind auf mögliche Fehlerquellen gestoßen.

Nach unserer internen Prüfung bestehen rechtliche Bedenken, ob das Formular eine hinreichende Darlegung des Lebenssachverhaltes enthält, die nicht nur dem Insolvenzverwalter sondern auch den anderen Gläubigern eine Prüfung Ihrer angemeldeten Forderung ermöglicht. Im Besonderen trifft dieses Problem die Anleger, die mehrere Verträge bei P&R und diese bei verschiedenen P&R Gesellschaften geschlossen haben.

So wurde in dem Dokument der Forderungsgrund „Forderung aus Vertrag/Schadensersatz“ zwar bereits für Sie vorausgefüllt, jedoch bestehen Bedenken, ob man dem Formular die notwendige Erläuterung und Begründung entnehmen kann. Das OLG München hat unter Bezugnahme des Bundesgerichtshofs festgestellt, dass jede  Forderungsanmeldung einer „hinreichenden Darlegung des Lebenssachverhalts“ bedarf. Andernfalls sei dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern keine zutreffende rechtliche Beurteilung der angemeldeten Forderung möglich. Ob das durch den Insolvenzverwalter verwendete Formular diesen Anforderungen gerecht wird, lässt sich aus den genannten Gründen nicht abschließend bestätigen.
Anleger, die die vorausgefüllten Formulare der Insolvenzverwalter verwenden,  gehen also möglicherweise das Risiko ein, dass andere Anleger ihre Forderung bestreiten. Zwar können Sie selbst und die Insolvenzverwalter Ihre eigene Forderung nachvollziehen, ob dies jedoch auch den anderen Anlegern dem Grunde und der Höhe nach möglich ist, lässt sich aus den erläuterten Gründen bezweifeln.

Das Formular enthält zudem einen Verzicht auf Aus- und Absonderungsrechte. Sowohl die Themenkomplexe der Eigentümerposition an den Containern als auch die Frage nach einer Zugriffsmöglichkeit auf die Mietzinszahlungen aus diesen Containern für den einzelnen Anleger sind rechtlich umstritten. Sobald Sie den Verzicht unterschreiben, verlieren Sie die Möglichkeit, diese Rechte geltend zu machen.

Unser Fazit:

Ein bloßes Unterschreiben und Versenden der vorausgefüllten Forderungsanmeldung an die Insolvenzverwalter kann für die ohnehin geschädigten Anleger zu weiteren Verlusten führen.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Forderungsanmeldung vollständig und fristgerecht einzureichen und vertreten Sie auf den Gläubigerversammlungen im Oktober in München.

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