Urteil des Landgerichtes Hannover: Rückabwicklung der Beteiligung GSI Triebwerke 1 GmbH & Co. KG

Urteil Postbank GSI Triebwerke

Im aktuellen Fall urteilte das Landgericht Hannover erneut zugunsten einer von der Hamburger Kanzlei Helge Petersen & Collegen vertretenen Mandantin.

Die Mandantin aus Baden-Württemberg investierte 2006 in einen ihr von dem Berater der Postbank Finanzberatung AG angedienten geschlossenen Fonds GSI Triebwerke 1 GmbH & Co. KG. Für ihr Vermögen von 15.000 USD sollte es eine sichere Anlage sein. Der Berater diente ihr trotzdem den vorbenannten Fonds als passend zu ihrem Anlageziel an.

Wie das Gericht feststellte, hatte es der Berater versäumt, unsere Mandantin über die auf ca. 10% beschränkte Haftsumme und das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB aufzuklären. Der Postbank Finanzberatung AG gelang es im Zuge des Prozesses zudem nicht, eine rechtzeitige Übergabe des Emissionsprospekts nachzuweisen.

Der Anlagebetrag – abzüglich der erfolgten Ausschüttungen – wird der Mandantin nun durch das rechtskräftige Urteil erstattet. Die Kapitalanlage wird von der Postbank Finanzberatung AG übernommen und unsere Mandantin wird von Rückzahlungsforderungen der erfolgten Ausschüttungen freigehalten.

Ein weiterer Erfolg für Rechtsanwalt Björn-Michael Lange im Kampf gegen die Folgen der Falschberatung: „Ich freue mich, dass das Landgericht Hannover ein weiteres Mal die fehlerhafte Beratung der Postbank Finanzberatung AG rechtskräftig festgestellt hat“.

Dieser Fall reiht sich in eine Vielzahl von positiven Urteilen gegen die Postbank Finanzberatung AG ein, die durch unsere Kanzlei erlangt wurden. Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf diese Fälle spezialisiert und im gerichtlichen Vertreten von Anlegerinteressen wegen Falschberatung bei geschlossenen Beteiligungen bundesweit führend.

Gern überprüfen wir Ihren Fall! Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: oder rufen Sie uns unter +49 (0)431/260 924-0 oder +49 (0)40/851 79 58-0 an.


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