Folgen der Falschberatung: Witwe erhält Kapitaleinlage aus Solarfonds SolEs 22 GmbH & Co. KG zurück

Urteil SolEs 22

Postbank Finanzberatung AG zahlt Schadenersatz aus Falschberatung bei geschlossenen Fonds

Im Jahre 2010 zeichnete der damals 66 Jahre alte Ehemann der Mandantin die Beteiligung am geschlossenen Fonds SolEs 22 GmbH & Co. KG. Kenntnisse über geschlossene Fonds hatte der Rentner nicht. Zum Zeitpunkt der Zeichnung war er bereits lebensbedrohlich erkrankt und hatte nach Auskunft seiner Ärzte eine Lebenserwartung von 1,5 Jahren. Die investierten 10.000 EUR wollte der Mann aus Konstanz sicher und kapitalerhaltend anlegen, um seiner damals 62 Jahre alten Frau, die als Hausfrau über kein eigenes Einkommen verfügte, nach seinem Tod ein jederzeit verfügbares Kapital zu hinterlassen. Die Beteiligung am Solarfonds diente ihm zum damaligen Zeitpunkt ein Berater der Postbank Finanzberatung AG als sicher und passend zu seinem Anlageziel an. Betont wurden zudem die garantierte Rückzahlung sowie ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall.

Über die Risiken einer unternehmerischen Beteiligung, die sich aus der Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ergibt, wurde der Rentner nicht aufgeklärt. Zu diesen Risiken zählen u. a. das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach §172 Abs. 4 HGB, das Totalverlustrisiko, die fehlende Verfügbarkeit und konkret im Fonds SolEs 22 GmbH & Co. KG die lange Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Der Berater ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedoch verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041). Laut Urteil des Landgerichtes Hannover hat die Postbank Finanzberatung AG in diesem Fall ihre Aufklärungspflicht verletzt.

Durch das nun rechtskräftige Urteil vom März dieses Jahres wird der mittlerweile verwitweten Frau die Kapitaleinlage ihres Mannes abzüglich der erfolgten Ausschüttungen sowie die Zinsen von der Postbank Finanzberatung ausgezahlt. Ebenso wird sie von Rückzahlungsforderungen freigestellt.

„Es freut mich unserer Mandantin nach der schweren Zeit, die sie hatte, nun eine gute Nachricht überbringen zu dürfen und dadurch von den Sorgen dieser Beteiligung befreien zu können.“ – sagt Rechtsanwalt Dirk-Rudolf Beinling der Hamburger Kanzlei Helge Petersen & Collegen, für die Fälle wie dieser kein Einzelfall sind. Aktuell vertritt die Fachkanzlei über 1.000 Mandate gegen die Postbank Finanzberatung AG.

Wenn auch Sie sich falsch beraten fühlen informieren wir Sie gern über Ihre Möglichkeiten. Nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung oder rufen Sie uns an: 0431/260924-0 oder 040/8517958-0


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