Anerkenntnis der Berliner Sparkasse

Berliner Sparkasse

Ende März berichteten wir bereits davon, dass die Berliner Sparkasse einer Anlegerin während der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin im Vergleichswege 85% des erlittenen Schadens zuzüglich Verzugszinsen angeboten hatte. Zudem sollten anteilig die Kosten der Beauftragung der Fachanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen getragen werden.

Diesen Vergleich lehnte die Kanzlei ab. „Unsere Mandantin hat ein Recht auf vollständige Rückzahlung Ihres investierten Kapitals“, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen.

Nun hat die Berliner Sparkasse die Ansprüche unserer Mandantin anerkannt. Wir erwarten das Anerkenntnisurteil des Landgerichtes Berlin. Vermutlich hat die Berliner Sparkasse die Ansprüche anerkannt, um eine negative Urteilsbegründung des Landgerichtes Berlin zu umgehen.

Der Anlagebetrag von 25.000 EUR aus den geschlossenen Fonds Glor Music Production GmbH Co. KG, MS “SANTA LORENA” Offen Reederei GmbH & Co. KG und MS “SANTA LUCIANA” Offen Reederei GmbH & Co. KG – abzüglich der erfolgten Ausschüttungen – wird der Mandantin durch das Anerkenntnis erstattet. Die Mandantin wird außerdem von Rückzahlungsforderungen der erfolgten Ausschüttungen freigehalten.

Der Schiffsfonds war im Juli 2007 gezeichnet worden. Anleger in diesen Fonds können also nur noch wenige Wochen reagieren. Die positiven Urteilen, die die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen gegen die Sparkasse Berlin und andere Banken erzielt, zeigen, wie gut die Chancen für private Anleger stehen.

Gern überprüfen wir Ihren Fall, nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung oder rufen Sie uns unter +49 (0)431/260 924-0 an.

Lesen Sie hier unseren Beitrag aus dem März.


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