Urteil aus Hannover: Mandantin erhält Kapital zurück

Postbank Hannover Zwischenhahn

Die Postbank Finanzberatung AG ist im März dieses Jahres durch das Landgericht Hannover in einem durch die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen geführten Verfahren zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung verurteilt worden.

Im Jahr 2007 zeichnete die heute 67 Jahre alte Mandantin aus Niedersachsen die ihr von einem Berater der Postbank Finanzberatung AG angedienten geschlossenen Fonds MT „KING EDWARD“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und MT „KING ERIC“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG.

Ihr angespartes Vermögen von 30.000 € sollte unbedingt sicher und jederzeit verfügbar angelegt werden. Wie vielen Anlegern sollte es ihr als Altersvorsorge und verfügbares „Finanzpolster“ in Notsituationen dienen. Ein geschlossener Fonds widerspricht diesem bereits in seiner grundsätzlichen Beschaffenheit als unternehmerische Beteiligung. In der Beratung durch einen Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG wurde die damals 57-jährige nicht darüber aufgeklärt, dass sie mit Zeichnung der Beitrittserklärung Kommanditistin wurde und für sie unter anderem ein Nachhaftungsrisiko von 10% ihrer Einlage entstanden ist. Daneben droht im Ernstfall der Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Das Landgericht Hannover kam zutreffend zum dem Ergebnis, dass der Berater nicht ausreichend über die Verlust- und Haftungsrisiken der Beteiligung an den geschlossenen Schiffsfonds aufgeklärt hat. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (GBH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041).

Neben der Schadensersatzleistung wurde die Postbank Finanzberatung AG zur Zahlung von Verzugszinsen verurteilt. Darüber hinaus hat sie die Mandantin der Kanzlei von Schäden und Rückforderungsansprüchen bezüglich der Beteiligung freizuhalten.

Das Urteil ist rechtskräftig, die Postbank Finanzberatung AG hat den von ihr verursachten Schaden inzwischen an die Frau ersetzt.
Rechtsanwalt Dirk-Rudolf Beinling der Hamburger Kanzlei Helge Petersen & Collegen freut sich mit seiner Mandantschaft über die guten Nachrichten und über einen weiteren Erfolg im Kampf gegen die Falschberatung.


5 Schritte zu Ihrem RechtHier informieren und Chancen bewerten lassen!

Kanzleinachrichten

→ Hier alle Nachrichten ansehen

Informationen zu den sicheren Teilen-Buttons in der Datenschutzerklärung