Postbank Finanzberatung AG erneut zu Schadensersatz an private Anleger verurteilt

Urteil Postbank Finanzberatung

Erneut ist es die Postbank Finanzberatung AG, die aufgrund von Falschberatung vom Landgericht Hannover zur Rückabwicklung von Kaufverträgen verurteilt wurde.

Im aktuellen Fall klagt ein Ehepaar aus Rheinland Pfalz, das in den Jahren 2006 bis 2009 insgesamt 54.000 Euro in geschlossene Fonds investierte. Dieses Vermögen hatten sie zuvor in Sparbüchern und Wertpapierdepots der Postbank angelegt. Durch einen Berater der Postbank Finanzberatung AG wurden den Eheleuten die vier Fonds König & Cie Britische Leben GmbH & Co. KG, KINTARI Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG (Sea Class 5), Gebab Ocean Shipping I GmbH & Co. KG und GLOR Music Production II GmbH & Co. KG angedient. Eine Aufklärung darüber, dass es sich um unternehmerische Beteiligungen handelt und dass das Ehepaar bei Zeichnung die Stellung eines Kommanditisten mit dem Risiko des Totalverlustes einnimmt, erfolgte nicht – zu dieser Ansicht kam Ende März auch das Landgericht Hannover und urteilte zugunsten der Kläger. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041).

In dem von Rechtsanwalt Marten Krüger aus der Kieler Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen geführten Verfahren gelang es, den Anspruch aus Rückabwicklung durchzusetzen, sodass die Mandanten eine vollständige Rückzahlung ihres Kapitals aller vier Fonds sowie die Verzugszinsen erhielten. Im gleichen Zuge ergibt sich dadurch die Freistellung von Rückforderungsansprüchen.
Das Urteil ist rechtskräftig, die Postbank Finanzberatung AG hat den Schaden bereits ausgezahlt.

Die Chancen auf gute Ergebnisse für Anleger, die sich von der Postbank Finanzberatung AG falsch beraten fühlen, werden also immer besser. Helge Petersen ermuntert daher alle Anleger, die geschlossene Beteiligungen über die Postbank Finanzberatung AG gezeichnet haben, ihren Fall zur Überprüfung vorzulegen.

Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist spezialisiert auf diese Fälle und im gerichtlichen Vertreten von Anlegerinteressen wegen Falschberatung bei geschlossenen Beteiligungen bundesweit führend.

Zahlreiche Erfolge in den letzten Wochen und Monaten, u.a. vor dem Landgericht in Hannover und dem OLG Celle, zeigen, dass es sich zu kämpfen lohnt.


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