Urteil: Lichtblick für private Solarfonds-Anleger

Urteil Postbank Finanzberatung

Die Serie erfolgreicher Urteile der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen gegen die Postbank Finanzberatung AG setzt sich fort: erneut urteilt das Landgericht Hannover zugunsten eines privaten Anlegers.

Der heute 57 Jahre alte Kläger aus Heidelberg, der von der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertreten wird, investierte in den Jahren 2009 und 2010 in die Solarfonds SolEs 21 GmbH & Co. KG und SolEs 22 GmbH & Co. KG.

Es war sein ausdrückliches Bestreben sein angespartes Vermögen von 22.000 € sicher und vor allem ohne Kapitalverlust als Altersabsicherung anzulegen. Trotzdem diente ihm der Berater der Postbank Finanzberatung AG Beteiligungen in geschlossene Solarfonds an. Der Heidelberger hatte keinerlei Kenntnisse zu geschlossenen Fonds und vertraute der Beratung, in der ihm diese Beteiligung als ausschließlich positiv und absolut sichere Investition angedient wurde.

Hinweise auf die erheblichen Risiken einer solchen Fondsbeteiligung erfolgten nicht, weder die des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB noch die des Totalverlustrisikos. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041).

Anfang März dieses Jahres entschied das Landgericht Hannover zugunsten des Anlegers, durch das die Rückabwicklung des Kaufvertrages veranlasst wird. Für den privaten Anleger bedeutet dies eine vollständige Rückzahlung seines Kapitals sowie die Auszahlung von Verzugszinsen. Ebenso wird er von Rückforderungsansprüchen freigestellt.

Das Ergebnis des Verfahrens ist für Rechtsanwalt Christian Hensel der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ein weiterer schöner Erfolg für die geschädigten Mandanten. Aktuell vertritt die Fachkanzlei über 1000 Mandate gegen die Postbank Finanzberatung AG und kämpft mit einem 70-köpfigen Team erfolgreich für die Rechte privater Anleger.

Das Urteil ist rechtskräftig und die Schadenssumme bereits an den Kläger ausbezahlt.


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