Ein häufiger Gast im Landgericht Hannover:

Urteil Postbank Finanzberatung AG

Postbank Finanzberatung AG zahlt erneut Schadensersatz an private Anlegerin

Das Landgericht Hannover verurteilte wieder einmal die Postbank Finanzberatung AG zur Schadensersatzzahlung an eine private Anlegerin. In den Jahren 2005 und 2006 investierte die heute 79-jährige Klägerin aus Leipzig insgesamt 25.000 Euro in geschlossene Fonds. Trotz ihres Wunsches nach einer sicheren und werterhaltenden Anlage für ihr Kapital diente ihr der Berater eine Beteiligung in geschlossenen Schiffs-Fonds an. Diese beschrieb der Berater der Postbank Finanzberatung AG ihr als passend zu ihren Anlagezielen sowie als solide Geldanlage mit sicheren Rückflüssen. Über die Risiken einer solchen Beteiligung fielen jedoch keine Worte – weder wurde die Leipzigerin über das Risiko, Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB zurückzahlen zu müssen, noch über die Vertriebsprovisionen von über 15 % informiert.

Vertriebsprovisionen, die 15% des Anlegerkapitals übersteigen sind nach BGH, Urteil vom 12.2.2004, III ZR 355/02 aufklärungspflichtig.

In seinem Urteil beruft sich das Landgericht auf die anleger- und anlagegerechte Beratung, die den Kunden richtig und vollständig auf Risiken hinweist (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041). Die Aufklärungspflichten seien in diesem Fall durch die beklagte Postbank Finanzberatung AG verletzt worden.

Kein Einzelfall – wie schon für viele andere Anleger, die ihr Vermögen verloren geglaubt haben, konnte Rechtsanwalt Oliver Simsek aus der Kieler Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen einen Erfolg für seine fehlerhaft beratene Mandantin erzielen.
Das Urteil ist rechtskräftig, die Postbank Finanzberatung AG hat den vollen Schadensersatz aus der Zeichnung des geschlossenen Fonds sowie Verzugszinsen bereits an die Leipzigerin ausgezahlt.


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