Positives Urteil in zweiter Instanz: MT “King Douglas”, MT “King Daniel”, BVT Games Fund III

Urteil Postbank Finanzberatung

Positives Urteil in zweiter Instanz: Rückabwicklung der geschlossenen Fonds MT “King Douglas” Tankschifffahrts GmbH & Co. KG und MT “King Daniel” Tankschifffahrts GmbH & Co. KG und BVT Games Fund III Dynamic GmbH & Co. KG

Im August dieses Jahres urteilte das Oberlandesgericht Celle zugunsten der Mandantin der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen, nachdem ihre Klage in der ersten Instanz abgewiesen wurde.

Die Mandantin aus Berlin zeichnete auf Empfehlung eines selbständigen Handelsvertreters der Postbank Finanzberatung AG in 2007 und 2008 die Beteiligung an den geschlossenen Fonds König & Cie Produktentankerfonds IV – Renditefonds 73 (MT “King Douglas” Tankschifffahrts GmbH & Co. KG und MT “King Daniel” Tankschifffahrts GmbH & Co. KG) und BVT Games Fund III Dynamic GmbH & Co. KG mit jeweils 15.000 EUR. Die Entwicklung der Fonds gestaltete sich zunehmend schwierig, weil sich Risiken dieser spekulativen Anlage verwirklichten, über die zuvor die Mandantin im Unklaren gelassen wurde.

Im Jahre 2014 entschied sich die Mandantin, sich von der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertreten zu lassen und rechtliche Schritte gegen die Falschberatung der ihr angedienten geschlossenen Beteiligungen zu ergreifen.

Nachdem die 7. Zivilkammer des Landgerichtes Hannover auf die mündliche Verhandlung durch die Vorsitzende Richterin Frau Fughe als Einzelrichterin die Klage im Juni 2016 mit der Begründung, eine Beratungspflichtverletzung sei nicht feststellbar, abwies, legte die Mandantin Berufung ein.

Im Juli dieses Jahres entschied das Oberlandesgericht Celle zugunsten der Berlinerin. Das Oberlandesgericht Celle begründet sein Urteil damit, dass der Berater die Mandantin nicht ausreichend über die Verlust- und Haftungsrisiken der Beteiligungen aufgeklärt hat. Hierzu gehört u.a. die Aufklärung zu den Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB.

Durch das zweitinstanzliche Urteil wurde der Mandantin die Anlagesumme beider geschlossener Beteiligungen zugesprochen. Zudem wurde sie von allen Schäden und Nachteilen freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus den von ihr gezeichneten Beteiligungen resultieren.

Zahlreiche Erfolge in den letzten Wochen und Monaten, u.a. vor dem Landgericht in Hannover und dem OLG Celle, zeigen, dass es sich zu kämpfen lohnt.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir werden weiter berichten.


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