AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG zur Deckung verurteilt!

Deckung Rechtsschutz Urteil

Unser Mandant aus Nordrhein-Westfalen klagte gegen die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG vor dem Landgericht München I u.a. auf Gewährung einer Deckungszusage für das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren und Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Vorangegangen war dieser Klage die Zeichnung der geschlossenen Beteiligung SolEs 22 GmbH & Co KG, die dem Mandanten in 2010 durch Berater seiner örtlichen Volksbank eG angedient wurde. Hier legte der Mandant 50.000,00 Euro an. Der Mandant lässt sich aufgrund fehlerhafter Anlageberatung seit dem vergangenen Jahr durch die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertreten.

Die durch die als Prozessbevollmächtige Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen geforderte Deckungszusage wurde durch die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG lediglich für die Erstberatung erteilt. Für das weitere Vorgehen gegen die Volksbank gewährte die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG keine Deckungszusage und begründete dies mit fehlenden Erfolgsaussichten des Falles.

Aufgrund des vereinbarten Schadensersatz-Rechtsschutzes hat der Mandant die Rechtsauffassung, Anspruch auf Erteilung von Rechtsschutz für das Vorgehen zu haben und reichte im März 2017 die Klage gegen die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG ein. Im Juni erließ das Landgericht München I das Urteil und erteilte der Rechtsauffassung der Beklagten eine deutliche Absage.

Das Urteil verpflichtet die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG die Deckung für das gerichtliche Verfahren gegen die Volksbank eG in I. Instanz zu gewähren. Zudem muss ein Großteil der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstattet werden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist der Meinung, dass Rechtsschutzversicherungen häufig rechtswidrig Deckungszusagen ablehnen und führt Verfahren gegen verschiedene Rechtsschutzversicherungen.


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