NORDCAPITAL Bulkerflotte: Geld zurück durch Urteil

NORDCAPITAL Bulkerflotte Urteil

Schadensersatzansprüche unterliegen Verjährungsfristen – für die meisten Anleger des NORDCAPITAL BULKERFLOTTE 1 verfallen in diesem Sommer die Ansprüche auf Schadenersatz – nun wird es auch für die letzten zögernden Anleger Zeit, ihren Fall prüfen zu lassen.

Das Ergebnis kann dann wie bei unserem Mandanten aus Rheinland-Pfalz ausfallen:
Das Landgericht Frankfurt am Main sprach ihm im Mai dieses Jahres seine Anlagesumme von rund 28.000 EUR sowie Verzugszinsen und einen Teil der vorgerichtlichen Anwaltskosten zu.

Wie mehrere tausend Anleger beteiligte sich auch dieser Mandant an dem exklusiv von der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG vertriebenen Fonds. Dieser wurde ihm durch einen Berater vorgestellt und empfohlen. Aufgrund des Beratungsgespräches beteiligte er sich im Juli 2008 mit 40.000 USD an der NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG.

Das Landgericht Frankfurt am Main urteilte nun zugunsten des Mandanten. Die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG hat ihre Pflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt.

Eine Pflichtverletzung im Rahmen einer Anlageberatung liegt vor, wenn der Berater nicht anleger- und/oder anlagegerecht berät. Anders formuliert heißt das, dass sich eine ordnungsgemäße Beratung einerseits an der Person des Kunden und andererseits an dem Anlageobjekt ausrichten muss. Während sich die anlegegerechte Beratung insbesondere nach der Risikobereitschaft, den Anlagezielen und dem Anlagehorizont des Kunden bemisst, ist bei der anlagegerechten Beratung erforderlich, dass sich die Beratung in Bezug auf das Anlageobjekt auf all die Eigenschaften und Risiken bezieht, die für die Anlageentscheidung wesentlich Bedeutung haben oder haben können (BGH, Urteil vom 22.05.2012 – II ZR 14/10 m.w.N.).

Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass der Berater der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG den Mandanten nicht auf das Totalverlustrisiko hingewiesen hat. Da es sich bei der NORDCAPITAL Bulkerflotte um einen Schiffsfonds handelt, hätte der Berater den Mandanten über das Totalverlustrisiko aufklären müssen.

Durch das Urteil erhält er seine Anlagesumme sowie Verzugszinsen und einen Teil der vorgerichtlichen Anwaltskosten zugesprochen und wird von allen Schäden und Nachteilen freigestellt, die ohne Zeichnung der Beteiligung nicht eingetroffen wären.

Das Urteil ist zum Zeitpunkt der Veröffentlich dieser Pressemitteilung noch nicht rechtskräftig.

Die Vergleiche und positiven Urteile unserer Fachkanzlei für Anleger des NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG zeigen, dass sich ein Vorgehen regelmäßig lohnt und Anleger sich weder mit einem Teil- noch mit einem möglichen Totalverlust ihrer Anlagesumme abfinden müssen.

Als eine der bundesweit führenden Fachkanzleien für die Rückabwicklung geschlossener Beteiligungen mit einer Vielzahl an positiven Urteilen und unzähligen hochpreisigen Vergleichen verfügen wir über soviel positive Erfahrungen, um auch Ihren individuellen Fall fachlich qualifiziert einschätzen und Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Lösung anbieten zu können.

NORDCAPITAL Bulkerflotte – Achtung: absolute Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Die absolute Verjährung greift nicht zum Jahresende, sondern auf den Tag genau 10 Jahre nach Zeichnungsdatum der Beitrittserklärung.

Sollten Sie also z.B. am 12.06.2008 den Beitrittsschein gezeichnet haben, so tritt die absolute Verjährung – und damit das Erlöschen der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen, mit Ablauf des 12.06.2018 ein.

Prüfen Sie daher Ihre Beitrittserklärung auf das Datum Ihrer Zeichnung.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns für Ihre persönliche Ersteinschätzung.


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