Deutsche Bank Privat – und Geschäftskunden AG erkennt Ansprüche von Anleger an

Anerkenntnisurteil Deutsche Bank

In einem der vielen laufenden Verfahren gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG kam es nun überraschend zu einem Anerkenntnis der Ansprüche eines unserer Mandanten.

Der Mandant aus Berlin war bereits 66 Jahre alt, als er sich im Sommer 2007 mit 10.000 EUR am Lloyd Fonds Schiffsportfolio III, bestehend aus der

  • MS „LAS VEGAS“ Schiffsgesellschaft mbH & Co. KG
  • Zweite MS „SOFIA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG
  • MS „LLOYD DON PASCUALE“ Schifffahrtsgesellschft mbH & Co. KG,

beteiligte. Der Zeichnung ging ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Berater voran, der ihn über mehrere Jahre betreute. Der Anleger legte großes Vertrauen in seinen Berater, er selbst war seit 1991 Kunde bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG. Das Anliegen des Mandanten war eine sichere Kapitalanlage zur Absicherung im Alter, im Besonderen für den Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit und zur finanziellen Versorgung seiner Ehefrau. Aus diesen Gründen wünsche er auch, kurzfristig Zugriff auf sein Kapital zu haben, falls er dieses benötige. Der Berater empfahl ihm auf diese Aussagen hin die Beteiligung am Lloyd Fonds Schiffsportfolio III als passendes Anlageprodukt und überzeugte den Mandanten laut dessen Aussage unter anderem damit, dass ein vollständiger Verlust des Anlagebetrages lediglich rein theoretischer Natur und daher vollkommen unwahrscheinlich sei.

Im Sommer 2017 reichte der Mandant durch die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen Klage ein und lässt sich durch eine Rechtsanwältin unserer Hamburger Niederlassung vertreten.

Die Klageerwiderung der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG ist in weiten Teilen ohne Substanz. Es wird lediglich vorgetragen, dass der Prospekt am Tag der Zeichnung übergeben und über die Chancen und Risiken durch die Prospektübergabe aufgeklärt worden sei. Das reichte erwartungsgemäß nicht aus, um den plausiblen Ausführungen unserer Kanzlei wirksam entgegenzutreten, worauf das Gericht auch deutlich hinwies. Diesem gerichtlichen Hinweis folgend erkannte die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG im Mai dieses Jahres die in der Klage geltend gemachten Ansprüche des Mandanten an. Das Landgericht Berlin erließ daraufhin ein Anerkenntnisurteil.

Der Mandant erhält durch das Anerkenntnisurteil seine Anlagesumme abzüglich Ausschüttung, somit 9.900 EUR, zurück. Das Landgericht Berlin spricht ihm dazu Zinsen sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu und stellt ihn von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB- frei, die ohne Zeichnung der Beteiligung nicht eingetreten wären. Die Kosten dieses Rechtsstreits trägt die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG. Die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG hat die Summe bereits an den Mandanten ausgezahlt.

Fälle wie dieser zeigen, dass sich ein Vorgehen regelmäßig lohnt.

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Prüfen Sie daher Ihre Beitrittserklärung auf das Datum Ihrer Zeichnung.


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