SolEs 22 GmbH & Co. KG – das sagt ein Anleger, der aus dem Solarfonds „aussteigt“

Urteil SolEs 21 LG Hannover

Regelmäßig berichten wir über unsere Urteile bezüglich der Beteiligung an den Solarfonds SolEs 21 GmbH & Co. KG und SolEs 22 GmbH & Co. KG des Emissionshauses Voigt & Collegen.

In der vergangenen Woche wurde ein weiteres Verfahren für einen Anleger aus Bremen erfolgreich beendet. Er beteiligte sich 2010 mit 21.000 EUR an der SolEs 22 GmbH & Co. KG. Wie viele SolEs-Anleger reichte auch er Klage ein und ließ sich durch unsere Fachkanzlei vertreten.

Nachdem das Landgericht Hannover zugunsten des Mandanten entschied, legte die Postbank Finanzberatung AG Berufung ein. In seinem Hinweisbeschluss erwog das Oberlandesgericht Celle die Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die Postbank Finanzberatung AG nahm daraufhin die Berufung zurück.

Das Urteil des Landgerichts Hannover ist nun rechtskräftig und die Summe durch die Postbank Finanzberatung AG an den Mandanten ausgezahlt.

Unser Mandant äußert sich zu dem erfolgreichen Verfahren wie folgt:
„Über die Postbank Finanzberatung AG wurden mir Anteile von dem Solarfonds SolEs 22 mit sehr günstiger Verzinsung von 7 % zum damaligen Zeitpunkt (2010) verkauft. Da ich mich zu sehr an den hiesigen Verhältnissen mit der Einspeisegarantie orientierte, bin ich von einer sicheren Anlage ausgegangen. Bei der Beratung durch einen Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG blieben einige wesentlichen Details unberücksichtigt, die gegen mich verwendet werden konnten. U.a. bezog sich der Finanzberater nicht auf den Projektprospekt von ca. 180 Seiten, sondern nur auf Werbeflyer, die keinerlei Risiko erkennen ließen. Weder der Finanzberater noch die Postbank konnte zwar nachweisen, ob und wann mir diese Unterlagen ausgehändigt wurden, aber es wurde immer vom Prozessgegner unterstellt, dass ich den Inhalt zur Kenntnis genommen haben musste. Durch die professionelle Herangehensweise von der Kanzlei Helge Petersen gelang es bei der juristischen Auseinandersetzung den Nachweis zu führen, dass es sich bei SolES 22 um ein sehr risikoreiches und unfertiges Projekt handelte.

Die Postbank weigerte sich von Anfang an, sich auf einen gütlichen Vergleich einzulassen. Trotz zeitlicher Verzögerungstaktik durch die Postbank, um auf Verjährung plädieren zu können, kam es zur Gerichtverhandlung vor dem Landgericht. Obwohl das Urteil gegen die Postbank ausfiel, mochte diese nicht aufgeben und richtete sich mit der Berufung an das Oberlandesgericht. Die Postbank beauftragte sogar ein weiteres Rechtsanwaltsteam, aber das Oberlandesgericht stimmte dem Urteil des Landesgerichts in seinen wesentlichen Punkten zu. Durch die souveräne Argumentation der Kanzlei Helge Petersen und Mitarbeiter wurde ein Ergebnis zu meinen Gunsten erzielt, mit dem ich selbst nicht gerechnet hatte. Die Postbank musste die Anteile zurücknehmen und 93 % der Kosten des Rechtsstreits tragen. Ein besseres Ergebnis hätte nicht erzielt werden können.“

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