Postbank Finanzberatung AG zahlt hohe Vergleichssumme an falsch beratende Anlegerin

Rechtsschutz Union

Gerichtsverhandlung in Ravensburg endet spektakulär mit einem 90% – Vergleich auf die Schadenssumme zum geschlossenen Fonds Alpha Patentfonds 3 – Tranche 2009 GmbH & Co. KG zzgl. 90% der Verzugszinsen.

Die Mandantin aus Baden-Württemberg ließ sich zuerst von einer Kanzlei aus ihrer Nähe vertreten und reichte Klage ein. Allerdings hatte diese Rechtsanwaltskanzlei die Klage an die falsche Prozessgegnerin gerichtet. Im Dezember 2017 nahm die Mandantin dann einen Anwaltswechsel vor und beauftragte die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen. Daraufhin wurde die Klage erweitert und gegen die Postbank Finanzberatung AG, als richtige Prozessgegnerin dieses Falles, eingereicht.

Aufgrund der neuen Schriftsätze und Angriffspunkte unserer Fachkanzlei schlug das Gericht in der Verhandlung vom 23. Mai 2018 einen Vergleich zwischen den Parteien vor, woraufhin der gegnerische Anwalt versuchte, diesen auf lediglich 51% zu drücken.

Kanzleiinhaber Helge Petersen, der die Mandantin vor Gericht vertrat, machte deutlich, dass ein Vergleich in dieser Höhe keine Verhandlungsgrundlage sei und setzte seine Vergleichskonditionen durch: 90% der Schadenssumme in Bezug auf den geschlossenen Fonds Alpha Patentfonds 3 – Tranche 2009 GmbH & Co. KG, zudem 90% der Verzugszinsen zum ALPHA Patentfonds 3.

Der Vergleich beinhaltet kein Stillschweigen und keinen Widerruf.

Der Fall wurde vor einen halben Jahr von unserer Fachkanzlei übernommen und somit innerhalb von 6 Monaten mit einem für die Mandantin sehr guten Ergebnis beendet.
Ergebnisse wie diese zeigen, dass in einigen Fällen ein Anwaltswechsel zu einer auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachkanzlei ein schnelles und gutes Ergebnis für Anleger bringen kann und sich ein Vorgehen für Anleger regelmäßig lohnt.

Ein häufig an uns gestellte Fragen: machen Sie auch Vergleiche und wie hoch fallen diese aus?

Wenn Mandanten eine schnelle Lösung wollen schließen wir auch Vergleiche.

Diese fallen mal höher und mal niedriger aus. Wir zielen auf möglichst hohe Vergleiche ab. Ein hoher Vergleich ist für uns ein Betrag in Höhe von 75-90% der Schadenssumme.

Da Vergleiche in den meisten Fällen eine Verschwiegenheitsklausel beinhalten, dürfen wir über deren Zustandekommen und Inhalt nicht berichten. Über die Ausnahmen, Vergleiche ohne Vereinbarung zum Stillschweigen, berichten wir auf unserer Website.

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