MT King David Tankschifffahrt GmbH & Co. KG – Postbank Finanzberatung AG zahlt Schadenersatz

Urteil Postbank Finanzberatung AG

Die Serie positiver Urteile gegen die Postbank Finanzberatung AG setzt sich auch in diesem Sommer fort.

Im Juli sprach das Landgericht Hannover unserer Mandantin aus Weimar in Thüringen ihre Anlagesumme aus dem geschlossenen Fonds „MT King David Tankschiffahrt GmbH & Co. KG“ (König & Cie Renditefonds 50) zu.

Die Anlegerin beteiligte sich 2006 mit 30.000 EUR an der geschlossenen Beteiligung, nachdem ihr diese während eines Telefonates mit dem Berater der Postbank Finanzberatung AG empfohlen wurde. In dem Telefonat hob der Berater laut ihrer Aussage die anfängliche Rendite von 8% sowie den jederzeit problemlosen Ausstieg aus dem Fonds hervor. Auf ihre ausdrückliche Nachfrage habe er die Sicherheit des Fonds bestätigt. Einen so genannten Emissionsprospekt, welcher über 118-Seiten detaillierte Informationen über das Produkt, das Unternehmen und die Finanzen darlegt, habe sie nicht erhalten.

Der Fonds geriet in eine wirtschaftliche Schieflage, es drohte der Totalausfall.

Ende 2016 reichte die Anlegerin Klage gegen die Postbank Finanzberatung AG und wird seitdem von Rechtsanwalt Christian Hensel aus der Hamburger Niederlassung der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertreten.

In der Beweisaufnahme mit Parteianhörung hörte das Landgericht Hannover die Anlegerin sowie den Berater an.

Im Fall der Anlegerin konnte nachgewiesen werden, dass der Berater die Anlegerin über viele Jahre in Vermögensanlagen betreute und sie sich auf seine persönliche Beratung verließ. Die Mandantin war beruflich stark eingebunden und hatte wenig Zeit, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern. Dem Berater war bewusst, dass die Anlegerin auf eine umfassende mündliche Beratung angewiesen war, weil sie einen Prospekt zeitlich nicht habe lesen und verstehen können.

Die konkrete Beratung der Anlegerin erfolgte mittels Telefonaten und dem Versenden von Faxen. Was genau er mit ihr besprochen habe, daran konnte Berater nicht erinnern.
Die Kammer des Landgerichts Hannover hält eine mündliche Aufklärung über das Risiko aus § 172 Abs. 4 HGB (Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung) und über Innenprovisionen für unwahrscheinlich. Da sich die Anlegerin auf die Angaben des Beraters verließ und selbst keine kritischen Nachfragen stellte, geht die Kammer des Landgerichts Hannover davon aus, dass Risiken, die nicht im Beraterbogen genannt sind, auch nicht angesprochen wurden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Durch das positive Urteil wurden der Frau aus Thüringen ihre Anlagesumme sowie Zinsen zugesprochen. Zudem wurde sie von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus der von ihr in 2006 gezeichneten Beteiligung resultieren. Diese wären ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten.

Vielen Anlegern in Deutschland wurden Schifffonds, Flugzeugfonds, Immobilienfonds, Solarfonds und weitere so genannte geschlossene Beteiligungen als sichere Investition verkauft.

Wenn Sie zu den Zeichnern gehören, wurde Ihnen dann auch verschwiegen, welche hohen Risiken sich hinter der vermeintlich lukrativen Geldanlage verbergen?

Es handelt sich bei „MT King David Tankschiffahrt GmbH & Co. KG“ um eine geschlossene Beteiligung und somit um eine hochspekulative Geldanlage.

Vermutlich war es jedoch Ihr Ziel, Ihr Geld primär werterhaltend anzulegen oder Ihre Altersvorsorge zu sichern. Dann könnten Sie fehlerhaft beraten worden sein und sind ggf. nur über die Vorteile, nicht aber über die Risiken aufgeklärt wurden.

All diese Punkte können einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank begründen und Ihr verloren geglaubtes Geld retten.
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Urteil:


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