Oberlandesgericht Schleswig-Holstein: Berufung der Förde Sparkasse zurückgewiesen

Urteil Förde Sparkasse

In einem Rechtsstreit über eine durch einen Mandanten der Kanzlei Helge Petersen & Collegen an die Förde Sparkasse gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die Berufung der Förde Sparkasse gegen das zugunsten des Mandanten ergangene Urteil des Landgerichts Kiel zurückgewiesen. Das Gericht hat somit bestätigt, dass die Förde Sparkasse zu Unrecht eine Vorfälligkeitsentschädigung von dem Mandanten der Kanzlei gefordert hat.

Der Mandant der Kanzlei Helge Petersen & Collegen wurde durch die Förde Sparkasse im Jahr 2015 zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgefordert, nachdem diese einen Darlehensvertrag, in welchem der Mandant mit einer Sicherungsgrundschuld eingetragen war, gegenüber dem Darlehensnehmer gekündigt hatte. Das Landgericht Kiel hatte die Förde Sparkasse im März 2018 antragsgemäß dazu verurteilt, die Vorfälligkeitsentschädigung in der geltend gemachten Höhe zurückzuzahlen. Lesen Sie den vollständigen Bericht zu dem Verfahren hier.

Die Förde Sparkasse hatte gegen das Urteil des Landgerichts Kiel Berufung vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eingelegt.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat daraufhin in dem Verfahren Hinweise dahingehend erteilt, dass es beabsichtige, die Berufung der Förde Sparkasse zurückzuweisen. Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass es – in Übereinstimmung mit dem Landgericht Kiel – die Auffassung vertritt, dass der Förde Sparkasse gegen den Mandanten der Kanzlei Helge Petersen & Collegen kein Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zustand, nachdem die Sparkasse das Darlehen gekündigt hatte. Darüber hinaus führte das Gericht an, dass der streitgegenständliche Darlehensvertrag zudem wirksam widerrufen worden sei.

Die Förde Sparkasse hat die Berufung trotz dieses eindeutigen Hinweises nicht zurückgenommen, sondern mitgeteilt, dass die „Aktenauslegung“ des Oberlandesgerichts „bedenklich“ erscheine und „für die Beklagte“ (Förde Sparkasse) „nicht akzeptabel“ wäre.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat die Berufung der Förde Sparkasse gegen das Urteil des Landgerichts Kiel daraufhin durch Beschluss zurückgewiesen. In dem Beschluss (sowie bereits in den zuvor erteilten Hinweisen) vertritt das Oberlandesgericht nach Auffassung der Kanzlei Helge Petersen & Collegen nicht nur eine gänzlich zutreffende (und der Rechtsprechung des BGH entsprechende) Rechtsauffassung, sondern findet nach Einschätzung der Kanzlei auch deutliche Worte für den Vortrag der Förde Sparkasse.

Der Mandat der Kanzlei Helge Petersen & Collegen erhält nunmehr einen Betrag in Höhe von ca. EUR 18.000,00 von der Förde Sparkasse zurück. Darüber hinaus hat die Förde Sparkasse die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Hinweis: Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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