MS „PCE Madeira“ – positive BGH-Entscheidung bringt Anleger 50.000 EUR zurück

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Mit Beschluss vom 29. November 2018 hat der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen III ZR 102/18 die Nichtzulassungsbeschwerde der Postbank Finanzberatung AG gegen das für unsere Mandantschaft positive Urteil des OLG Celle unter dem Aktenzeichen 11 U 50/17 vom 05.04.2018 zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg für unsere Mandantschaft erfolgreich ausgeschöpft.

In der Sache ging es um Schadensersatz wegen der Beratung zur Zeichnung von Gesellschaftsanteilen an der MS „PCE Madeira“ Schifffahrtsgesellschaft GmbH & Co. KG mit einem Nominalwert von 50.000 EUR. Es wurde eine Pflichtverletzung der Postbank Finanzberatung AG in dem Umstand festgestellt, dass unsere Mandantschaft vor Zeichnung der streitgegenständlichen Formbeteiligung nicht hinreichend über personelle Verflechtungen aufgeklärt wurde.

Es folgte daher durch das OLG Celle eine Verurteilung zur Zahlung von Euro 51.250,00 gegen Übertragung der streitgegenständlichen Formbeteiligung, es wurde der Annahmeverzug von Seiten der Postbank Finanzberatung AG festgestellt und die Kosten des Verfahrens wurden der Postbank Finanzberatung AG auferlegt. Die Revision wurde nicht zugelassen und dass von der Postbank Finanzberatung AG gegen die Nichtzulassung der Revision gerichtete Rechtsmittel vor dem Bundesgerichtshof war nicht erfolgreich.

Der 2010 aufgelegte Schifffonds wurde den von uns vertretenen Mandanten vornehmlich durch die Postbank Finanzberatung AG verkauft.

Wir freuen uns mit unserer Mandantschaft über diesen Erfolg! Mit einer Mindestbeteiligung von 10.000 EUR konnten sich Anleger an dem Secondhand-Containerschiff beteiligen.
Das Beteiligungsangebot des Fonds prognostizierte Auszahlungen zeitanteilig von 7% ab Sommer 2011, steigend auf 18% p.a.
2013 erreichte die Gesellschafter die schlechte Nachricht: der Fonds ist insolvent. In einem weiteren Schreiben vom 05. Februar 2014 wurde den Gesellschaftern dann mitgeteilt, dass das Schiff im Rahmen der Insolvenz verkauft wurde und keine Rückzahlungen an die Gesellschafter zu erwarten sind.

Wir berichteten bereits im Mai über das o.g. Fall. Lesen Sie den damaligen Beitrag hier:

Sie sind auch Anleger der MS „PCE Madeira“ Schifffahrtsgesellschaft GmbH & Co. KG?
Anlegern der MS „PCE Madeira“ ist geraten, ihren Fall von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Mögliche Schadenersatzansprüche unterliegen u.a. gesetzliche Verjährungsfristen, daher ist Anlegern geraten, nicht zu lange zu warten.


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