Geschlossene Fonds: Verfahren vor dem LG Bremen: Richter regen 80 % Vergleich an

Vergleich Postbank Finanzberatung

Am vergangenen Dienstag fand der bereits dritte Termin zur mündlichen Verhandlung in einem Verfahren der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vor dem Landgericht Bremen statt. Fazit: das Gericht regte am Ende der mündlichen Verhandlung einen Vergleich in Höhe von 80% an.

Die Mandantin der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen wurde nach ihren Angaben bezüglich einer geschlossene Beteiligung an einem Spielefonds (BVT Games Fund IV Dynamic GmbH & Co. KG) fehlerhaft durch ihren Berater der Sparkasse Bremen beraten. Die Sparkasse hat jedoch angeführt, dass die Beratung nicht durch ihren Berater, sondern durch einen ehemaligen Berater der nordwest finanz-vermögensberatung Gesellschaft der Sparkasse in Bremen mbH („nwf“), bei welcher es sich um eine 1005-ige Tochtergesellschaft der Sparkasse Bremen handelt, durchgeführt worden.

Die Mandantin der Kanzlei gab an, dass für sie damals risikoreiche Anlagen nicht in Betracht kamen. Die Mandantin ist Ehefrau und Mutter von zwei Kindern und hat sich durch Nebentätigkeiten über mehrere Jahre Geld dazuverdient, um die Familienplanung abgesichert zu wissen.

Keine anlegergerechte Beratung

Die Empfehlung einer geschlossenen Beteiligung ist nach Auffassung der Kanzlei Helge Petersen & Collegen unter Bezugnahme auf die obergerichtliche Rechtsprechung keinesfalls geeignet, um dieses Anlageziel zu erfüllen, insbesondere nicht unter Beachtung der familiären und finanziellen Verhältnisse der Mandantin. Auch wurde die Mandantin nach ihren Angaben nicht über die erheblichen Risiken und die wertmindernden Kostenabflüsse der Beteiligung aufgeklärt, so dass weder eine anlegergerechte noch eine anlagegerechte Beratung vorliegen dürfte.

Beide Berater wurden ebenso wie Klägerin und die Schwester der Klägerin, welche bei der Beratung zugegen war, durch das Gericht gehört. Am Ende der mündlichen Verhandlung kam das Gericht unter Vorbehalt zu dem Ergebnis, dass keine anlegergerechte Beratung durchgeführt worden sein könnte und regte an, dass die Sparkasse der Mandantin im Wege eines Vergleichs 80 % des geltend gemachten Hauptschadens zahle. Ob es zu einem Vergleich oder zu einem Urteil kommen wird, steht derzeit noch nicht fest.

Auch der Weser Kurier berichtete kürzlich über das Verfahren.

Wenn Sie auch der Meinung sind, dass sie fehlerhaft beraten wurden, dann empfehlen wir Ihnen, ihren Fall rechtlich überprüfen zu lassen.

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