Postbank Finanzberatung zahlt Anleger der MS „PCE Madeira“ Kapitaleinlage zurück

Urteil MS PCE Madeira

Das OLG Celle urteilte in diesem Monat zugunsten unseres Mandanten aus der Schweiz und korrigiert damit das erstinstanzliche abweisende Urteil des Landgerichts Hannover.

Der Mandant beteiligte sich 2011 mit 50.000 EUR an der MS „PCE Madeira“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Der Zeichnung vorangegangen war ein Beratungsgespräch mit Beratern der Postbank Finanzberatung AG, bei der der Mandant seit mehreren Jahren Kunde war.

Das OLG Celle stellt in seinem Urteil fest, dass der Mandant nicht über die bestehenden personellen Verflechtungen aufgeklärt wurde. So heißt es in dem Urteil:
„Diese Pflichtverletzung ergibt sich jedenfalls aus dem Umstand, dass der Kläger vor der Zeichnung der Fondsbeteiligung nicht hinreichend über personelle Verflechtungen aufgeklärt wurde, die sich insbesondere durch die verschiedenen Funktionen des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH der Fondsgesellschaft (Karl-Michael Tappert) ergaben.“

Für die anleger- und objektgerechte Beratung ist erforderlich, dass der Berater richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich über alle Risiken und Eigenschaften des Anlageobjektes hinweist, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben könnten. Ist dies nicht erfolgt, hat ein Anleger Anspruch auf Schadenersatz.

Durch das Urteil erhält er Anleger seine Anlagesumme sowie Zinsen zugesprochen.

„Es freut mich unserem Mandant die gute Nachricht überbringen zu dürfen und dadurch von den Sorgen dieser Beteiligung befreien zu können.“ – sagt Rechtsanwalt Helge Petersen, Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktecht, für den Fälle wie dieser kein Einzelfall sind. Aktuell vertritt die Fachkanzlei mehrere Hundert Mandate gegen die Postbank Finanzberatung AG.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrages ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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Anlegern der MS „PCE Madeira“ ist geraten, ihren Fall von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Mögliche Schadenersatzansprüche unterliegen u.a. gesetzliche Verjährungsfristen, daher ist Anlegern geraten, nicht zu lange zu warten.


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