Die Commerzbank knickt vor dem Bundesgerichtshof ein

Die Commerzbank knickt vor dem Bundesgerichtshof ein und nimmt Nichtzulassungsbeschwerde zurück –
Ein weiterer Erfolg der Kanzlei Helge Petersen im PMIA-Skandal

„Damit ist das Berufungsurteil zugunsten unserer Mandantschaft rechtskräftig“, freut sich Kanzleiinhaber Helge Petersen und mit ihm die Anlegerin, die zuvor in dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Celle obsiegt hatte. Das Gericht hatte mit seiner Entscheidung eine Revision nicht zugelassen. Dagegen wurde seitens der Commerzbank Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht, die jetzt zurückgenommen wurde. Eine Begründung der Bank für diesen Schritt gibt es nicht. Es liegt die Vermutung nahe, dass sie die Erfolgsaussicht dieses Rechtsmittels im Zuge weiterer Rechtsprechung in diesen Verfahren eher als gering angesehen hat.

Nach Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 22.07.2014, Az. XI ZR 448/13 steht der Beklagten damit dieses Rechtsmittel nicht mehr zur Verfügung. Infolgedessen ist Rechtskraft eingetreten. Dies ist ein weiterer Erfolg der Kanzlei Helge Petersen im Kampf gegen die Vertriebspraxis der Beklagten, die erneut bescheinigt bekommt, sich im Rahmen ihrer Verpflichtung zur anleger- und anlagegerechten Aufklärung und Beratung fehlerhaft verhalten zu haben.

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