Verletzung des Auskunftsvertrags bezüglich P&R-Beteiligungen

P&R Container Pleite

Durch die Insolvenz von P&R sahen sich viele Anleger mit Kosten konfrontiert, die sie nach ihrer Anlageberatung nicht erwartet haben. Auch das Landgericht Erfurt hatte sich mit einem solchen Fall zu beschäftigen und das betroffene Vermittlungsinstitut zur Schadensersatzzahlung verurteilt.

Mit dem Abschluss eines Vermittlungsvertrages gehen die Beteiligten nach Auffassung des Gerichts auch stillschweigend einen Auskunftsvertrag ein. Mit der Kontaktierung des Anlagevermittlers machen die Anlageinteressenten deutlich, dass sie für ihre Anlageentscheidung von seinen besonderen Kenntnissen Gebrauch machen wollen.

Die Pflichten, die sich aus dem Aufklärungsvertrag ergeben, sind im Fall des Landgerichts Erfurt gleich in mehrerlei Hinsicht verletzt worden. Aus dem Prospekt gingen zahlreiche Risiken, die sich für die Anleger aus der Beteiligung an den P&R-Containern ergeben, nicht hervor.

Das Risiko einer unbeschränkten persönlichen Haftung der Anleger, die sich aus der Eigentümerstellung ergibt und sogar noch über das Totalverlustrisiko hinausgehen kann, muss durch die Berater aufgeklärt werden. Besonders problematisch ist die „Garantie“ der Mieteinnahmen. Hier müsste eine Aufklärung über die Verharmlosung dieser Aussage erfolgen. Eine Mietausfallversicherung bestand gerade nicht. Wenn für die Anlagevermittler nicht ersichtlich ist, wie eine solche Garantie umgesetzt werden soll, müssen sie auch auf diese Tatsache im Beratungsgespräch hinweisen. Zudem ergibt sich aus dem Vermittlungsvertrag auch die Pflicht über das Emittentenrisiko aufzuklären. Der Prospekt besagt lediglich, dass im Falle einer Insolvenz von P&R die „prognostizierten Werte nicht erreicht werden“, was eine Verharmlosung der Lage darstellt. Eine weitere Verletzung der Aufklärungspflichten sah das Landgericht darin, dass eine Plausibilitätsprüfung der Angaben im Prospekt nicht durchgeführt wurde. Wäre dies der Fall gewesen, hätten die Risiken bekannt sein können und auch müssen.

Wenn auch Sie von der P&R-Insolvenz betroffen sind, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten bezüglich Ihrer Anlage.

Sie haben Fragen?

Kostenfreien und unverbindlichen Service sowie eine Ersteinschätzung für P&R-Anleger finden Sie hier.

SOFORT-HILFE FÜR INVESTOREN

Oder direkt hier Kontakt aufnehmen:


5 Schritte zu Ihrem RechtHier informieren und Chancen bewerten lassen!

Kurzberichte zu Erfolgen und Urteilen der Kanzlei

→ Hier alle Urteile und Erfolge anzeigen

Informationen zu den sicheren Teilen-Buttons in der Datenschutzerklärung
Posted in: