P&R Container: Staatsanwaltschaft plant Anklage bis März 2019

P&R Container Betrug

Einer der größten Anlegerskandale mit rund 54.000 Betroffenen schockierte im Frühjahr dieses Jahres Deutschland: P&R Container aus Grünwald soll über Jahre ein Schneeballsystem betrieben haben. Mehr als eine Million der 1,6 Millionen Container gab es nur auf dem Papier.

Die Staatsanwaltschaft München rechnet mit einer Anklage bis März 2019. Eine Behördensprecherin äußerte sich Ende November wie folgt: „Wir wollen das Verfahren im ersten Quartal abschließen“.

Im März 2018 meldeten die deutschen P&R Gesellschaften Insolvenz an. Rund 54.000 Anleger, größtenteils im höheren Lebensalter, bangen um über 3 Milliarden Euro. Nach Erkenntnissen des Insolvenzverwalter Michael Jaffé hielt sich P&R bereits seit 2010 nur über ein Schneeballsystem über Wasser. Jaffé betreibt die Vermietung der vorhandenen Container weiter und verkauft die Container anschließend. So soll ein Teil der Anlegergelder gerettet werden. Mit einer ersten Auszahlung sei möglicherweise 2020 zu rechnen. Wie viel die Anleger von ihrem investierten Geld wiedersehen, bleibt weiterhin ungewiss. Im Oktober fanden in München die Gläubigerversammlungen statt, zu denen rund 2.500 P&R-Investoren erschienen und sich weitere 7500 durch ihre Anwälte vertreten ließen.

Firmengründer Heinz Roth sitzt nach wie vor in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn und einen weiteren früheren Geschäftsführer wegen Betruges.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen konnte für einen P&R-Investor zum Jahresende einen 50%-Vergleich erzielen. Lesen Sie hier mehr:

Für rund 30.000 EUR Container erworben

Jüngst freute sich ein Anleger aus dem norddeutschen Raum, der im Jahr 2015 für rund 30.000 EUR Container erworben hatte, die ihm seitens seines Finanzberaters als ein sicheres und bewährtes Investment empfohlen worden waren. Nachdem die Kanzlei Helge Petersen & Collegen den nach Abzug der bereits erhaltenen Mietzinszahlungen verbliebenen Restschaden gegenüber dem Anlageberater geltend gemacht hatte, zeigte dieser sich durchaus einsichtig und bot im Wege einer außergerichtlichen Einigung die Zahlung eines Vergleichsbetrages an. Ohne dass unser Mandant ein gerichtliches Verfahren führen musste, wurde ihm der Schaden zu rund 50 % ersetzt. Und auch für die entstandenen Rechtsanwaltskosten ist der Finanzberater aufgekommen. Darüber hinaus verbleiben die Ansprüche aus dem Vertrag mit der P&R Gesellschaft beim Anleger, so dass eine etwaige Quote im Insolvenzverfahren seinen Schaden zwar wohl nicht vollständig egalisiert aber zumindest weiter reduzieren würde.

Tatsächlich dürfte nach Auffassung der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen praktisch jede Beratung fehlerhaft gewesen sein, da den Anlegern in Aussicht gestellt wurde, dass sie Eigentum an den von ihnen erworbenen Containern erlangen würden. Der Eigentumserwerb war schließlich ein ganz wesentlicher Kernpunkt dieser Anlage, sollte doch der Anleger durch den Sachwert, den ein Container verkörpert, abgesichert sein. So wurde schließlich in den Miet- und Verwaltungsverträgen üblicherweise festgehalten, dass die Eigentumsübertragung „innerhalb von maximal 90 Tagen nach Geldgutschrift des Kaufpreises“ erfolgen würde. In Wirklichkeit dürfte jedoch kein einziger Anleger jemals Eigentum an einem konkreten Container erworben haben, weil dies konzeptionsbedingt rechtlich gar nicht möglich war. Denn für einen Eigentumserwerb wäre es erforderlich gewesen, die gekauften Container konkret zu bestimmen, so dass diese aus der Gesamtheit der bei P&R vorhandenen Container eindeutig identifiziert und einem konkreten Kunden zugeordnet werden können. Eine solche Zuordnung war allerdings nie vorgesehen und wäre allenfalls durch die Eigentumszertifikate möglich gewesen, die jedoch kaum ein Anleger angefordert hat, weil er über deren Bedeutung nicht belehrt wurde. Tatsächlich vertritt etwa der Insolvenzverwalter die Auffassung, dass selbst ein Eigentumszertifikat nicht ausreichend wäre.

Wir empfehlen jedem P&R-Anleger, seinen individuellen Fall durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Sie haben Fragen?

Kostenfreien und unverbindlichen Service sowie eine Ersteinschätzung für P&R-Anleger finden Sie hier.

SOFORT-HILFE FÜR INVESTOREN

Oder direkt hier Kontakt aufnehmen:


5 Schritte zu Ihrem RechtHier informieren und Chancen bewerten lassen!

Kurzberichte zu Erfolgen und Urteilen der Kanzlei

→ Hier alle Urteile und Erfolge anzeigen

Informationen zu den sicheren Teilen-Buttons in der Datenschutzerklärung
Posted in: