Neuer Bankenskandal mit Phantomaktien? Alles, was Sie wissen müssen!

Phantomaktien ADRs

Die US-Börsenaufsicht SEC ermittelte schon länger gegen Großbanken und Aktienhändler mit dem Verdacht durch sogenannte American Depositary Receipts (ADRs) Steuerbetrug zu begehen. Nun wird auch die Bundesfinanzaufsicht (BaFin) aufmerksam und leitet Ermittlungen gegen deutsche Banken ein.

Was sind ADRs?

American Depositary Receipts sind sogenannte Hinterlegungsscheine, das heißt, dass jedem dieser Scheine ein bestimmter Aktienwert zugrunde liegt. Diese Scheine werden von Banken ausgestellt, damit US-Investoren in den USA stellvertretend damit für ausländische Aktien handeln können. Ursprünglich stellte dies ein unverdächtiges Verfahren dar, denn so konnten auch Aktien europäischer Firmen in US-Dollar gehandelt werden. Dabei war es gleichzeitig auch billiger, mit Hinterlegungsscheinen anstatt mit der Aktie direkt zu handeln.

Wie funktioniert die Masche?

Laut Medienberichten wurden Aktiendeals beschrieben, die durch das Ausnutzen einer Gesetzeslücke bis 2012 entstehen konnten. Im Mittelpunkt standen hier der rasche Kauf sowie Verkauf von Aktien rund um den sogenannten Dividendenstichtag, also an dem Tag, an dem der Inhaber der Aktie die Dividende ausgezahlt bekommen hat. Dabei wurde der Fiskus um Milliarden geprellt, weil sich die Beteiligten die Kapitalertragssteuer mehrfach haben erstatten lassen. Die neue Masche, die teilweise auch als „Cum-Fake“ bezeichnet wird, soll nun mit den Scheingeschäften von Phantomaktien funktionieren, indem Banken ADRs herausgeben, ohne dass es dahinterstehende Aktien gibt. Solche „Vorab-ADRs“ oder auch „Pre-Release-ADRs“ machten es nun möglich, dass die hier Beteiligten sich Steuererstattungen erschleichen konnten, indem sie keine Steuer auf Dividenden zahlten, sich diese aber vom Fiskus haben zurückerstatten lassen. Auch hier wird wieder ein Schaden in Milliardenhöhe beziffert.

Die BaFin ermittelt.

Laut einem Bericht des Handelsblattes vom 13.12.2018 habe die Bundesfinanzaufsicht Bafin einen Fragenkatalog an mehrere Banken in Deutschland geschickt, um damit herauszufinden, ob diese Banken in der Vergangenheit bis heute die umstrittenen Geschäfte mit den ADRs betrieben haben bzw. noch betreiben. Die Ermittlungen sollen weiterhin hervorbringen, ob und welche Kontrollmechanismen die Banken haben, um die „Pre-Release-ADRs“ verhindern zu können. Auch die Kölner Staatsanwaltschaft hat sich eingeschaltet und Ermittlungen gegen mehrere Bankmitarbeiter einer unbekannten Bank eingeleitet. In den Medienberichten fällt immer wieder der Name der Deutschen Bank im Zusammengang mit dem ADRs-Handel. Diese hat gerade erst im Sommer dieses Jahres wegen Verstößen bei diesen Geschäften mit der SEC einen Vergleich über mehrere Milliarden US-Dollar abgeschlossen. Nach eigenen Angaben hat sich die Deutsche Bank aber seit 2016 komplett aus dem Geschäft mit „Vorab-ADRs“ zurückgezogen.

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