P&R Container Pleite: Eröffnung des Insolvenzverfahrens voraussichtlich Ende Juli

P&R Container Betrug

Nur wenige Monate ist es her, seit die deutschen Gesellschaften von P&R aus Grünwald bei München Insolvenz anmeldeten. Nun teilen die vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke mit, dass das Insolvenzverfahren voraussichtlich Ende Juli eröffnet werden soll. Die Anleger erhalten dann eine Mitteilung des Insolvenzverwalters zur Forderungsanmeldung.

Weitere Informationen in Kurzform:

  • Weitere Maßnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten für die insolventen deutschen P&R Gesellschaften sind ergriffen.
  • Ansprüche der deutschen Gesellschafter sollen auch durch Verwertung des Vermögens der Schweizer Gesellschaft befriedigt werden und den Anlegern/Gläubigern zugutekommen.
  • Befugnisse von Herrn Heinz Roth (P&R Gründer) sind eingeschränkt. Er hat keine Vertretungsbefugnisse mehr bei der Schweizer Gesellschaft. Ein neuer „Director“ wird für die Blue Sky Ltd. in Kürze bekannt gegeben.
  • Jetzt ist es offiziell: Konkrete Container können ohne Eigentumszertifikate nicht zugeordnet werden. Auch bei vorhandenen Eigentumszertifikaten raten die vorläufigen Insolvenzverwalter weiterhin davon, eigenständige Verwertungen vorzunehmen. Sie verfügen über Zertifikate? Dann sprechen Sie uns an!
  • Auch nach Auswertung durch die vorläufigen Insolvenzverwalter fehlen rund 1 Million Container!

Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, setzt das Gericht auch den Termin für die ersten Gläubigerversammlungen fest, die voraussichtlich im Oktober stattfinden werden.
Lesen Sie die Pressemitteilung der vorläufigen Insolvenzverwalter vom 25. Juni 2018.

Somit können Anleger, die direkt bei P&R gekauft haben, wahrscheinlich in Kürze ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Für Anleger, die durch eine Bank, Sparkasse oder einen anderen Finanzdienstleister P&R-Container vermittelt bekommen haben, bestehen möglicherweise Chancen auf Schadensersatz in bis zu 100 % des angelegten Kapitals. Denn: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041). Wird ein Beratungsfehler nachgewiesen, ist der Vermittler zu Schadensersatz verpflichtet und der Anleger erhält sein Geld zurück.

Wir vertreten bereits P&R-Anleger gegen die Vermittler und werden in Kürze über die ersten Ergebnisse berichten.

Daher empfehlen wir Anlegern, die nicht direkt von P&R gekauft haben, ihren Fall durch eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei auf mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Unsere Fachkanzlei prüft die Fälle der P&R-Anleger kostenfrei und unverbindlich. Auf Wunsch vertreten wir sie auch bei der Insolvenzanmeldung sowie im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

Kostenfreien und unverbindlichen Service sowie eine Ersteinschätzung für P&R-Anleger finden Sie hier.

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