P&R Container nach der Gläubigerversammlung: wie erhalten Anleger ihr Kapital zurück?

P&R Container Pleite

Rund eine Woche ist seit der Gläubigerversammlung der insolventen deutschen P&R Gesellschaften in München vergangen. Die Aussichten, die der Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé, den Anlegern präsentierte, sind alles andere als gut. So müssen die Anleger bis mindestens 2020 warten und ob sie dann etwas von ihrem investierten Geld wiedersehen, ist unklar.

Klar scheint jedoch, dass P&R Container ein Schneeballsystem war. Rund 54.000 Anleger befanden sich in einem wackligen Unternehmenskonstrukt, dessen Kunden und Verbindlichkeiten durch Neuverkäufe bedient wurden. Rund eine Million Container wurden auf den Papieren verkauft, obwohl es sie nie gab. Die Flotte besteht derzeit aus rund 600.000 Containern und sei nahezu vollständig vermietet. Insolvenzverwalter Jaffé hat ein s.g. „mehrstufiges koordiniertes Verwertungskonzept“ erstellt, um über Vermietung und Verkauf der Container Geld zu erwirtschaften. Über die Quote und die Höhe von Auszahlungen an die Anleger konnte der Insolvenzverwalter keine Angaben machen.

Kanzleiinhaber Helge Petersen ging bisher von einer Quote zwischen 9 und 17,5% aus. „Aus meiner Sicht ist davon ausgehen, dass bis zu 90% des angelegten Geldes verloren ist und die Anleger somit auf enormen Schäden sitzen bleiben. Viele Anleger, besonders ältere, müssen nun kürzer treten oder ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, da ihre Altersvorsorge quasi verloren ist. Ebenso trifft die P&R Pleite viele Familien, die ihre Kinder finanziell absichern wollten. Die meisten Anleger haben direkt bei P&R gekauft und können nun nur abwarten. Ich empfehle denjenigen, die P&R über eine Bank oder Finanzberater gekauft haben, sich an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit bestehen Schadensersatzansprüche gegen die Banken und Berater, wenn diese nicht ordnungsgemäß über mögliche Investitionsrisiken aufgeklärt haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann kurzfristig prüfen, ob Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung bzw. – vermittlung geltend gemacht werden können. Für Anleger kann dies die bis zu 100%ige Rückzahlung ihres angelegten Kapitals bedeuten.“

Gerne prüfen wir im Rahmen einer kostenfreien unverbindlichen Ersteinschätzung, auch bei Ihnen, ob sie so der Gefahr möglicher Rückforderungsansprüche entgehen können. Lassen auch Sie sich einen Termin zur kostenfreien Ersteinschätzung mit einem unseren Anwälten geben.

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