P&R Container Insolvenz: Droht die Rückforderung von Mietzinszahlungen?

P&R Container Soforthilfe Investoren

Zählen Sie zu den P&R-Anlegern, die in den letzten Jahren Mietzinszahlungen erhielten? Und stellen auch Sie sich die Frage, ob Mietzinszahlungen in Zukunft zurückgefordert werden?

Hintergrund ist hier folgender:
Konzeptionell sieht das P&R-Kapitalanlagemodell vor, dass die Anleger Eigentum an den Containern erwerben. Der Insolvenzverwalter bestätigte inzwischen das Fehlen zahlreicher Container. Zudem haben die meisten Anleger keine Eigentumszertifikat, die laut P&R-Verträge zum Nachweis des Containereigentums erforderlich sind. In rechtlicher Hinsicht ist zudem streitig, ob Anleger überhaupt Eigentum an den Containern erworben haben und überhaupt hätten erwerben können. So vertritt der Insolvenzverwalter Jaffé die Auffassung, Anleger hätten kein Eigentum erworben und zwar unabhängig, ob Eigentumszertifikate beim Anleger vorhanden sind oder nicht.

In der deutschen Insolvenzordnung gibt es eine Norm, nach der sogenannte „unentgeltliche Leistungen“ zurückgefordert werden können. Aufgrund der Insolvenzen der P&R-Gesellschaften besteht die Gefahr, dass die Mietzinszahlungen als solche unentgeltliche Leistungen qualifiziert werden. Werden die erhaltenen Mietzinszahlungen tatsächlich als unentgeltliche Leistungen qualifiziert, besteht die Gefahr der Rückforderung der erhaltenen Mietzinszahlungen. Die Beantwortung der Frage nach der Gefahr der ist insofern an die Frage gekoppelt, ob die Anleger Eigentum an den Container erworben haben. Dies ist höchstrichterlich für das P&R-Investment noch nicht entschieden.

Wie kann ich der Gefahr, Rückforderungsansprüchen ausgesetzt zu sein, entgehen?

Wenn Sie über einen Anlageberater oder Anlagevermittler die P&R-Container erworben haben und nicht ordnungsgemäß über mögliche Investitionsrisiken aufgeklärt wurden, können Ansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung bzw. -vermittlung geltend gemacht werden. Bei Erfolg werden Sie so gestellt, als ob Sie die Anlage nicht gezeichnet hätten! Dies schließt eine Übertragung der P&R-Verträge ein. Wir klagen hier bereits!

Setzen Sie nicht auf ein bloßes Abwarten, ob sich die Gefahr der Rückforderung realisiert. Denn wenn Sie nicht bei einer großen Bank beraten wurden, sondern bei freien Vermittlern, besteht die Gefahr, dass Ihr Gegner nicht mehr greifbar sein wird. Wir wissen, es gibt bereits jetzt freie Vermittler, die Ihre Unternehmen liquidieren.

Gerne prüfen wir im Rahmen einer kostenfreien unverbindlichen Ersteinschätzung, auch bei Ihnen, ob sie so der Gefahr möglicher Rückforderungsansprüche entgehen können. Lassen auch Sie sich einen Termin zur kostenfreien Ersteischätzung mit einem unseren Anwälten geben.

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Kostenfreien und unverbindlichen Service sowie eine Ersteinschätzung für P&R-Anleger finden Sie hier.

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