MS „Manhattan“ Insolvenzverwalter scheitert mit Rückforderung von Ausschüttungen

MS „Manhattan“

In einem Verfahren beim Oberlandesgericht Koblenz hat der Insolvenzverwalter der MS „Manhattan“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG nach einem Hinweis des Gerichts vom 03.04.2018 seine Berufung zurückgenommen.

Der Insolvenzverwalter war bereits in der ersten Instanz mit seinen Bemühungen gescheitert, die Ausschüttungen in der Angelegenheit aus den Jahren 2005-2008  von dem Anleger zurückzufordern. Letztlich scheiterte der Insolvenzverwalter daran, dass die MS „Manhattan“ zusammen mit der MS „San Fernando“ im sogenannten LF-Flottenfonds IV von Lloyd Fonds aufgelegt und verwaltet wurde und dadurch die Auszahlungen an den Anleger nicht mehr zweifelsfrei dem einen oder dem anderen Schiff zugeordnet werden konnten.

Die Anleger in dem Fonds erhielten regelmäßige Ausschüttungen aus den Erträgen der Schiffe. Diese Ausschüttungen wurden, jedoch von der Fondstreuhand als Gesamtbeträge ohne eine Aufschlüsselung an die Anleger ausgezahlt. Für den Anleger war es damit nicht mehr ersichtlich, welcher Ausschüttungsanteil auf welches Schiff fiel. Das Oberlandesgericht Koblenz teilte die Rechtsauffassung der Beklagtenseite und kam zu dem Ergebnis, dass die behaupteten Auszahlungen aus den Erträgen der MS „Manhattan“ nicht ausreichend dargelegt waren, beziehungsweise nicht mit Sicherheit den tatsächlichen Auszahlungen an die Beklagtenseite zugeordnet werden konnten. Der Insolvenzverwalter nahm nach den Hinweisen des Oberlandesgerichts die Berufung zurück. Für die Beklagtenseite war dies eine echte Erleichterung, da mit dieser Entscheidung auch abschließend geklärt ist, dass die Klägerseite nicht mit drohenden Rückzahlungen und nicht mit Rechtsanwaltskosten belastet wird.

Werden auch Sie bei Schiffsbeteiligungen auf Ausschüttungen in Anspruch genommen, so sollten Sie diese Forderung stets anwaltlich prüfen lassen. Gerade das vorgenannte Beispiel zeigt, dass bei Mehrschiffsgesellschaften das Risiko besteht, dass man für Auszahlungen in Anspruch genommen wird, die gar nicht dem jeweiligen insolventen Schiff zugeordnet werden können.


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