Informationen für Erben – Kanzlei Helge Petersen & Collegen unterstützt Sie im Erbrecht

Erbrecht, richtig erben

Kanzleiinhaber Helge Petersen berät mit seinem 70-köpfigen Team seit Jahren Menschen in Vermögensfragen. Als einer der größten Rückabwickler Deutschlands in Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts hat die Fachkanzlei für Anleger Vermögen im Millionenbereich zurückgeholt. Für einen Teil der Mandanten stellt sich danach die Frage, wie sie ihr zurückerhaltenes Geld für die nächste Generation absichern und ihr Erbe sinnvoll verwalten sollen.

Helge Petersen:
„In naher Zukunft kommen wir dem Wunsch unserer Mandanten nach, die wichtigsten Fakten zum Thema Erbrecht sowie einen einfach zu bedienenden Erbschaftsrechner online zur Verfügung zu stellen. Somit können Sie sich über die Grundsätze des Erbrechts informieren und Ihr Erbe eigenständig regeln. Dazu gehören Fragen:

  • Wie ist die gesetzliche Erbfolge geregelt?
  • Wie ist das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten geregelt?
  • Welches Vermögen gehört nicht zum Nachlass?
  • Muss die Erbschaft angenommen werden?
  • Was ist ein Erbschein?

Das sind einige der grundsätzlichen Fragen in Erbangelegenheiten. Weitere Informationen werden wir Ihnen zur Verfügung stellen:

Möchten einige ihr Erbe schon zu Lebzeiten auf den Weg bringen, entscheiden sich andere, dass die Klärung Ihres Erbes erst nach dem Ableben geschehen soll.

Die Erstellung eines Testamentes durch einen Notar ist nur in komplexen Erbschaften empfohlen. Die Kosten des Notars richten sich nach dem Vermögen, da dieser grundsätzlich ihr gesamtes Vermögen prüft, entstehen u. U. aus unserer Sicht unnötig hohe Kosten. Stattdessen können Sie selbst ein Testament erstellen, um Ihren Nachlass zu klären.

Ein Testament, nach deutschem Recht auch als letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937 BGB), ist eine Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen. Es ist gültig, wenn es von Ihnen vollständig handschriftlich erstellt und eigenhändig unterschrieben ist. Dazu bedarf es im Normalfall keiner notariellen Beurkundung.
An dieser Stelle soll in kurzen knappen Worten dargestellt werden, was die Eckpunkte sind.

Wir werden an dieser Stelle in naher Zukunft einen Erbschaftssteuerrechner und einen Erbschaftsanteil- wie Pflichtteilsrechner ins Netz stellen.
Denn wir meinen, die meisten Dinge im Erbrecht können Sie ohne Notar selber einfach klären, wenn die Grundzüge verständlich gemacht werden.
Dazu kommt dann ein automatischer Fristenrechner, denn Ansprüche können verfallen, wenn man Sie nicht geltend macht.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, was mit einem Vermögen passieren soll. Möchten Sie es zu Lebezeiten teilweise schon einmal auf den Weg bringen oder erst im Todesfall alles geklärt wissen? Haben Sie Angst, dass durch das Erbrecht im Falle des Falles alles zerschlagen wird?

Verstehen Sie zunächst selber die Mechanismen des Erb- und Steuerrechtes. Diese sind nicht so komplex wie man denken mag.

Egal, ob Sie vererben oder erben, dies sind zunächst die Basics:

Vermeiden Sie die Falle der Erstellung eines Testamentes durch einen Notar. Denn es gibt nur wenige Fälle, wie beispielsweise den Erbvertrag, bei dem es eines Notares bedarf. Weil im Testament das ganze Vermögen geklärt wird, wird die Rechnung im Verhältnis hoch ausfallen.

Sie tun nichts / gesetzliche Erbfolge:
Das Gesetz sieht es vor, dass Eltern erst einen Großteil sich und sodann den Kindern und der Erbfolge nach den nächsten Kinder (s.g. den Enkeln) vererben.
Gibt es keine Nachkommen, wird zu den eigenen Eltern vererbt. Sind keine Erben vorhanden, erbt der Staat (Fiskalerbschaft).

Sie wollen hier etwas anders machen?
Dann geht das prinzipiell nur so lange, bis zumindest ein Pflichtteil für die gesetzlichen Erben verbleibt. Wollen Sie jemanden ganz enterben, dann ist der Pflichtteil ein Zahlungsanspruch. Man kann also nicht sagen, mir gehört jetzt 1/4 Haus, sondern mir gehört der Wert in Höhe ¼ des Hauses.

Sie wollen ein Testament erstellen?
Wichtig hierbei ist, dass Sie die Grundprinzipien verstehen! Schreiben Sie Ihr Testament selber.
Ein Testament, nach deutschem Recht auch als letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937 BGB), ist eine Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen. Es ist gültig, wenn es von Ihnen vollständig handschriftlich erstellt und eigenhändig unterschrieben ist. Dazu bedarf es im Normalfall keiner notariellen Beurkundung.

Tipp:
Schreiben Sie sich auf Karteikarten die Vermögensgegenstände und die Personen, Stiftungen, Einrichtungen auf, an die Sie vererben wollen oder die Sie vom Erbe ausschließen wollen. Legen Sie diese auf den Tisch während Sie ihr Testament schreiben. Sie können unter die Überschrift Testament eine Präambel schreiben. Diese soll aussagen, was Sie mit Ihrem Testament erreichen wollen. Sie ist nicht notwendig, könnte aber hilfreich sein, wenn Ihr Testament einmal ausgelegt werden muss.
Schreiben Sie auf, wer was erbt. Sie können auch aufschreiben, dass der Erbe z.B. beschwert wird, indem er dafür Sorge tragen muss, dass aus der Erbschaft bestimmte Werte an bestimmte private oder juristische Personen verteilt werden sollen. Prüfen Sie anhand der Karteikarten, ob Sie alles und jeden bedacht haben.

Berliner Testament
Eine andere Regelung des Nachlasses bei Ehe- und Lebenspartner verfolgt das s.g. Berliner Testament. Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerbe ein. Somit werden Kinder vom Erbe ausgeschlossen. Der Nachlass fällt nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen an einen Dritten.
Der Pflichtteil der Kinder kann mit dem Berliner Testament nicht ausgeschlossen werden. In den häufigsten Fällen sind die Kinder jedoch nach dem Tod des zweiten Ehepartners gesetzliche Erben.

Erbschaftssteuer
Dieses Thema ist i.d.R. nur für vermögende Familien interessant, da die Freibeträge in direkter Linie sehr hoch sind und somit Steuern bei kleineren Vermögen kaum eine Rolle spielen.

Auf unserer neuen Website erbrecht.guide werden wir einen Rechner einstellen, mit dem Sie die anfallenden Steuern berechnen können.

Wegen der stark steigenden Immobilienpreise, steigende Aktienkurse kann es jedoch selbst bei den Freibeträgen innerhalb der Familie zur Überschreitung von Grenzwerten kommen.

Deswegen empfiehlt sich eine Schenkung zu Lebzeiten. Die Freibeträge dürfen nach zehn Jahren erneut genutzt werden.

Stiftungen
Ein sehr schöner Gedanke, zu dem wir schon oft beraten haben, ist einen Teil oder das gesamte Vermögen in eine eigene Stiftung einzubringen. Jeder kann eine Stiftung gründen – diese sind sowohl für kleine und große Vermögen möglich. Die Gründung der Stiftung kann zu Lebzeiten erfolgen und mit einem kleinen Teilbetrag des Gesamtvermögens gegründet werden. Nach dem Tod des Stifters kann die Stiftung als Erbin eingesetzt werden. Ebenso ist eine Gründung auch aufgrund des Todes möglich. Pflichtteilsberechtigte wie Ehepartner oder Kinderhaben trotzdem einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes.

Gemeinnützige Stiftungen sind von Erbschaft- und Körperschaftsteuer befreit. Zumal kann der Stifter Vermögenszuwendungen, die er vor seinem Tod tätigt, an die Stiftung in seiner Einkommensteuer als Spende absetzen.

Für den Fall, dass keine Erben da sind und der Staat als Erbe eintreten würde, ist eine Stiftung eine wahrscheinlich bessere Variante, um das Geld gezielt guten Zwecken zukommen zu lassen.

Unternehmensnachfolge
Indirekt oder direkt ist die Regelung der Unternehmensnachfolge eine Frage der richtigen Idee aber wirtschaftlich wie auch rechtlich des Schenkens, Vererbens, der Freibeträge und Steuern.

Bei diesen Planungen muss im Grunde das ganze Spektrum obig genannter Aspekte strategisch beachtet werden.

Fazit für mich persönlich:

Wenn ich weitesten Sinne zur Vermögensweitergabe berate, dann muss an erster Stelle der menschliche Aspekt, der gesellschaftliche Aspekt und vor allem das eigene Gefühl im Vordergrund stehen.

Habe ich hier die Ideen verstanden, ist es an mir und meinem Team, die beste Lösung zu erarbeiten.
Ich mag keine Nebelkerzen und Komplexitäten. Das Prinzip ist im steuer- wie erbrechtlichen Sinne einfach und diese Einfachheit vermittle ich Ihnen gern persönlich weiter.“

Helge Petersen
Inhaber


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