BVT Games Fund IV Dynamic: Kundin der Sparkasse Bremen klagt wegen falscher Beratung

dtp Game Portfolio 2007

In einem der aktuellen Fälle fand nun ein Gerichtstermin vor dem Landgericht Bremen statt.

Im September 2008 zeichneten die Mandantin mit über 13.000 EUR den geschlossenen Games-Fond „BVT Games Fund IV Dynamic GmbH & Co. KG“. Dieser wurde ihr durch einen Berater der Sparkasse Bremen empfohlen. Nach rund fünf Jahren sollte sie das Geld zurückerhalten. Stattdessen hat sie rund die Hälfte ihres Geldes verloren: 6435 EUR. Sie reichte Klage gegen die Sparkasse Bremen ein und lässt sich durch einen Rechtsanwalt aus unserer Kieler Niederlassung vertreten. 

Am Mittwoch, den 27. Juni 2018, fand vor dem Landgericht Bremen ein Gerichtstermin statt, bei dem die Klägerin angehört und der Berater als Zeuge vernommen wurde. Der Weser-Kurier berichtete: Der Berater der Sparkasse Bremen gab an, er habe damals keine Berechtigung zur Beratung über geschlossene Fonds gehabt. Daher wurde laut seiner Aussage das Gespräch durch einen Berater der nordwest finanz-vermögensberatung geführt. 

Die nordwest finanz-vermögensberatung ist eine Tochtergesellschaft der Sparkasse Bremen. Die Mandantin sagte aus, der Berater der NWF wäre nur zwei bis drei Minuten bei der Beratung gewesen.

Das Landgericht Bremen prüft nun, welcher Berater die Klägerin beraten hat und ob dieser ausreichend über die Risiken aufgeklärt hat.

In einem zweiten Termin werden in wenigen Wochen zwei weitere Zeugen gehört: der Berater der NWF sowie die Schwester der Klägerin, die damals bei der Beratung anwesend war.
Vor wenigen Tagen berichtete auch der Weser Kurier über diesen Fall.
Wir werden über den weiteren Verlauf des Falles berichten.

BVT Games Fund IV Dynamic GmbH & Co. KG

Mehr als 2.500 Anleger beteiligten sich zwischen 2008 und 2009 an dem vom Emissionshaus BVT Unternehmensgruppe aufgelegten Fonds. Der Fonds hat mittlerweile rund die Hälfte ausgeschüttet. Wir vertreten viele Anleger, die durch ihren Finanzdienstleister nicht vollständig über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt wurden und den Teilverlust ihrer Kapitalanlage nicht hinnehmen wollen.

Für Anleger, die bisher untätig waren gilt es, ihre Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) zu prüfen:
Ihr Anspruch auf Schadensersatz endet auf den Tag genau 10 Jahre ab Zeichnungsdatum der Beitrittserklärung, danach stehen Ihnen keine Rechtsmittel zur Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche mehr zur Verfügung.

Sollten Sie z.B. am 10.07.2008 die Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) gezeichnet haben, so tritt die absolute Verjährung – und damit das Erlöschen der Möglichkeit, Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen, mit Ablauf des 10.07.2018 ein. Sie sollten daher Ihre Unterlagen auch auf dieses Risiko hin prüfen.


5 Schritte zu Ihrem RechtHier informieren und Chancen bewerten lassen!

Kurzberichte zu Erfolgen und Urteilen der Kanzlei

→ Hier alle Urteile und Erfolge anzeigen

Informationen zu den sicheren Teilen-Buttons in der Datenschutzerklärung
Posted in: