Nachdem wir bereits im August dieses Jahres über den Rechtsstreit zwischen der Oldenburgischen Landesbank und privaten Anlegern berichteten, wurde nun das Urteil verkündet.
Die Oldenburgische Landesbank wurde verurteilt, den Mandaten der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen insgesamt fast 300.000 Euro gegen Rückübertragung der Gesellschaftsanteile an der SolEs 22 GmbH & Co. KG zu zahlen. Der heute 73-jährige Mandant aus Ihlow sowie seine Schwiegertochter bekommen durch das jeweilige Urteil des Landgerichtes Oldenburg ihre Anlagesumme abzüglich bereits ausgezahlter Ausschüttungen zugesprochen. Zudem werden sie von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus der gezeichneten Beteiligung an der SolEs 22 GmbH & Co. KG resultieren und die ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten wären.
Diese Entscheidung reiht sich in die Serie positiver Urteile für Anleger des SolEs 21 GmbH & Co. KG und SolEs 22 GmbH & Co. ein, die die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen u.a. auch gegen die Postbank Finanzberatung AG und MLP Finanzdienstleistungen AG erzielt hat.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Die Ostfriesen-Zeitung berichtete Anfang November über das gewonnene Urteil.
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