Widerruf von Darlehensverträgen ab 2010 möglich!

Widerruf Darlehensvertrag 2010

Das Thema Widerruf von Darlehensverträgen ist nach wie vor aktuell.

Banken und Sparkassen haben in einer Vielzahl von Darlehensverträgen, die ab dem 11.06.2010 bis heute abgeschlossen wurden, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Die Chancen, durch einen Widerruf vorzeitig aus einem Vertrag aussteigen zu können, sind daher oftmals sehr gut!

Mit Datum vom 21.06.2016 ist die Widerrufsfrist für Darlehensverträge, welche vor und bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden, abgelaufen. Die gesetzgeberische Änderung zur Beendigung des Widerrufsrechts in Bezug auf diese Verträge ist somit in Kraft getreten.

Indes jedoch ist es nach wie vor möglich, Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 (und demnach ab dem 11.06.2010 bis zum heutigen Tage) abgeschlossen wurden, zu widerrufen. Wie unlängst das OLG Karlsruhe und das OLG München entschieden haben, haben Banken und Sparkassen in Darlehensverträgen Formulierungen bei der Widerrufsbelehrung verwendet, welche zur Unwirksamkeit des Vertrages führen. Ein Widerruf dieser Darlehensverträge ist somit oftmals möglich!

Darlehensverträge ab dem 11.06.2010 oftmals fehlerhaft und überprüfbar!

Durch einen Widerruf des Vertrages lassen sich oftmals mehrere tausend Euro sparen. In vielen Fällen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vermieden werden. Banken und Sparkassen sind immer öfter bereit, eine alternative Finanzierung anzubieten, welche an das derzeit niedrige Zinsniveau angepasst ist.

„Banken und Sparkassen stellen sich nach wie vor oftmals stur, wenn Kunden eigenständig den Widerruf des Vertrages erklären“ resümiert Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Inhaber der Kanzlei Helge Petersen und Collegen. „Diese verweigernde Haltung ändert sich jedoch oft, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Wir haben bereits eine Vielzahl von Verfahren außergerichtlich wirtschaftlich sinnvoll für unsere Mandanten vergleichen können. Und insofern die Bank sich nicht auf eine außergerichtliche Lösung einlässt, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten mit vollem Einsatz auf dem gerichtlichen Wege!“

Die verwendeten Formulierungen sind vielfältig. Aufgrund dieser gesondert zu prüfenden Besonderheiten und der rechtlichen Begebenheiten wird Kunden von Sparkassen und Banken, die Ihren Vertrag auf Fehler überprüfen lassen wollen, angeraten, sich zeitnah bei einem fachkundigen Rechtsanwalt über die bestehenden Möglichkeiten eines Widerrufs aufklären zu lassen.

Haben auch Sie einen Immobiliendarlehensvertrag ab dem 11.06.2010 abgeschlossen, den Sie überprüfen lassen möchten?
Haben Sie einen Immobiliendarlehensvertrag zwischen dem 02.11.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen, diesen bis zum 21.06.2010 widerrufen und die Bank oder Sparkasse ist nicht einigungsbereit?

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Gerne stehen wir Ihnen als Spezialist für den Bereich Widerruf von Darlehensverträgen zur Verfügung.


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