Soles 22 – Weiterer richtungsweisender Erfolg gegen die Postbank Finanzberatung AG

Erfolg Soles 22

Weiterer richtungsweisender Erfolg gegen die Postbank Finanzberatung AG vor dem Landgericht Hannover wegen Falschberatung bezüglich der Beteiligung SolES 22 GmbH & Co. KG

Die Kanzlei Helge Petersen und Kollegen hat ein weiteres positives Urteil gegen die Postbank Finanzberatung AG wegen Falschberatung bei der Beteiligung SolEs 22 GmbH & Co. KG. Die betreuende Rechtsanwältin Maja Müller sagt dazu: „Ich freue mich, dass wir dem Gericht klarmachen konnten, dass diese Beteiligung zwar für eine Laufzeit von rund 10 Jahren beworben wurde, aber die tatsächliche Laufzeit bis zu 25 Jahren liegen kann. Der Kläger war bei Zeichnung bereits 62 Jahre alt, insofern spielte gerade der Anlagezeitraum eine starke Rolle.“

In dem Beratungsprotokoll war verzeichnet: „Wie lange können Sie auf ihr Geld verzichten“? Dort fand sich eine Eintragung: „10 Jahre“.

Im Termin, der von den Rechtsanwälten Björn-Michael Lange und Helge Petersen persönlich wahrgenommen wurde, gab dann die Beraterin der Postbank Finanzberatung AG auch an, dass sie den Kläger nur darüber aufgeklärt habe, dass die Anlage eine Dauer von rund 10 Jahren hat. Die Beraterin gab zu, dass sie den Kläger nicht darauf hingewiesen hat, dass der Anlagezeitraum bei 25 Jahren liegen könnte.

Außerdem gab die Beraterin an, dass der 62-jährige Kläger grundsätzlich sicherheitsorientiert anlegen wollte, aber für die nächsten 10 Jahre seiner Lebenszeit dann doch spekulieren wollte.

Die zuständige Richterin diktierte danach ins Protokoll, dass aller Voraussicht nach hier bereits ein Beratungsfehler bewiesen ist. Ein klarer Hinweis, sodass auf die Vernehmung einer weiteren Zeugin verzichtet werden konnte.

Richtungsweisender Erfolg

Dieses Verfahren dürfte auch für zahlreiche weitere Verfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG wegen Falschberatung bei der Beteiligung SolES 22 GmbH & Co. KG wegweisend sein. Denn die Laufzeit wurde in den der Kanzlei Helge Petersen & Collegen bekannten Beratungsgesprächen regelmäßig fehlerhaft dargestellt.

Neben der Frage, ob ein Prospekt überhaupt, bzw. rechtzeitig übergeben worden ist, dürfte also für zukünftige alle weiteren Fälle, die Frage der Laufzeit eine wichtige Rolle spielen.

Die Chancen auf gute Ergebnisse für Anleger, die sich von der Postbank Finanzberatung AG falsch beraten fühlen, werden also immer besser. Helge Petersen ermuntert daher alle Anleger, die in SolES 22 GmbH & Co. KG investiert haben und alle Anleger, die geschlossenen Beteiligungen über die Postbank Finanzberatung AG gezeichnet haben, ihren Fall zur Überprüfung vorzulegen.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen ist spezialisiert auf diese Fälle und im gerichtlichen Vertreten von Anlegerinteressen gegen die Postbank Finanzberatung AG wegen Falschberatung bei geschlossenen Beteiligungen bundesweit führend.

Zahlreiche Erfolge in den letzten Wochen und Monaten, u.a. vor dem Landgericht in Hannover und dem OLG Celle zeigen, dass sich kämpfen lohnt.


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