Eine Kanzlei kämpft für geprellte Anleger – ein Jahresrückblick

Kanzlei Helge Petersen 2016

Strategien im Wandel

II. Quartal 2015 – Falschberatung der Postbank Finanzberatung AG wird endgültig zum Massen-Phänomen

Seit nun über zwei Jahren bearbeitet die Kanzlei Helge Petersen & Collegen zu tausendfach Mandate von Anlegern gegen die Postbank Finanzberatung AG. Über den Erfahrungszugewinn aus der großen Anzahl dieser Mandate bildet sich für die Rechtsanwälte der Kanzlei mehr und mehr die Erkenntnis heraus, dass der Gegner kaum Bereitschaft zur angemessenen Schadens-Wiedergutmachung selbst bei solchen Fällen zeigt, bei denen deutlich erkennbar eine Falschberatung vorliegt.

Weiter kristallisiert sich, dass es diese Fälle in großer Menge gibt – Falschberatung ist kein Einzelfall, ausschließlich für Interessen der Provisionsoptimierung des Verkäufers ausgelegte Beratungsleistungen tauchen flächendeckend in den Fällen auf. Bereits seit etwa dem Jahr 2010 wahrzunehmende Tendenzen, hier könnte systematisch falschberaten werden, erhärten sich zu einem starken Verdacht.

III. Quartal 2015 – Anpassung an die Postbank Finanzberatung AG: wenn die nicht verhandlungsbereit sind, sind wir es auch nicht!

Aus den Beobachtungen der jüngsten Vergangenheit haben sich die Rechtsanwälte der Kanzlei dazu entschlossen, das strategische Vorgehen in den Fällen gegen die Postbank Finanzberatung AG dem Agieren des Gegners anzupassen.

Die Folge: Bietet die Postbank Finanzberatung AG keinen Vergleichsbetrag in akzeptabler Höhe in den einzelnen Auseinandersetzungen an, so wird dem Mandant der Weg zum Gerichtsurteil empfohlen.

Auch die Arbeit „hinter den Kulissen“ der Kanzlei, in deren finanzwirtschaftswissenschaftlicher Abteilung, konnte in großem Maße von den Erkenntnissen aus dem Vorgehen der vergangenen Monate profitieren und die „elektronische Bibliothek“ der Kanzlei, eine Art „Wiki-System“ ähnlich dem bekannten Online-Lexikon Wikipedia, umfangreich erweitern. Dieses System ermöglicht den Rechtsanwälten der Kanzlei schnellen Zugriff zu allen Schriftsätzen und Unterlagen aus den einzelnen Fällen, neue Erkenntnisse fließen in das System beinahe in Echtzeit, also unmittelbar nach dem Erlangen der jeweiligen Erkenntnis, ein.

Fazit des III. Quartal 2015: die „harte Linie“, die die Kanzlei einige Jahre zuvor bereits im Bezug auf Immobilienfonds gegen die Commerzbank AG fahren musste, muss nun gegen die Postbank Finanzberatung AG erneut zum Einsatz kommen.

IV. Quartal 2015 – Einsatz in der Politik

Neben der konsequenten Verfolgung einer harten Linie im Bezug auf die Fälle gegen die Postbank Finanzberatung AG stand zum Ende des vergangenen Jahres der Auftrag an, Helge Petersen als Sachverständigen in den Bundestag zu entsenden. Er referierte dabei für den finanzpolitischen Sprecher einer Fraktion und kam nicht umhin, den zur Debatte stehenden Gesetzentwurf in zahlreichen Aspekten scharf kritisieren zu müssen. Wieder einmal bestätigt sich Petersens oft zitiertes Urteil dabei: kein Gesetz seit 2008 hat für den Anleger einen Vorteil gebracht.

Das Protokoll zur Debatte finden Sie hier.

In den Fällen gegen die Postbank Finanzberatung AG indes häufen sich die Urteile zu Gunsten von Mandanten der Kanzlei.

I. Quartal 2016 – Nächster herber Dämpfer für die Postbank Finanzberatung AG

Ein in erster Instanz erfolgloses Verfahren der Kanzlei gegen die Postbank Finanzberatung AG wird in zweiter Instanz per Berufung überprüft. Im Rahmen des Berufungsverfahrens erlässt das OLG Celle im Februar 2016 einen richterlichen Hinweis und siehe da: Das abweisende Urteil der ersten Instanz wird in ungewöhnlicher Schärfe gerügt, und der Gegner Postbank Finanzberatung AG erkennt in Folge des Hinweises die von der Kanzlei Helge Petersen und Collegen für die Mandantin eingeklagten Ansprüche umfassend an. Es ist wohl der letzte Weg für die Postbank Finanzberatung AG, zu vermeiden, dass Inhalte dieses richterlichen Hinweises den Weg in eine Urteilsbegründung einer zweiten Instanz finden – und damit auch in die Öffentlichkeit. Durch ein Anerkenntnisurteil nämlich braucht eine Urteilsbegründung nicht zu erfolgen. Die betroffene Mandantin der Kanzlei Helge Petersen & Collegen ist damit zu 100 % schadfrei gestellt.

Der richterliche Hinweis aus diesem Verfahren wird der Postbank Finanzberatung AG nun häufig begegnen. Seine Ausführungen zu den Erfordernissen einer als „richtig“ zu bewertenden Beratung im Zuge des Finanzanlageverkaufes stellen hohe Hürden auf. Hürden, die nach unseren Erkenntnissen aus einer vierstelligen Anzahl von Verfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG nicht ein einziges Mal genommen werden konnten.

Helge Petersen indes hat es sich zum Vorsatz gemacht, nach früheren Auftritten bei stern.tv sowie den öffentlich-rechtlichen Regionalprogrammen erneut mehr Augenmerk auf die Information der breiten Öffentlichkeit zu legen. Im April diskutierte er bei Sandra Maischberger zum Thema „Gier ohne Grenzen – sind Banken nur für Reiche da?“ und prägte den Satz „Wenn eine Bank anruft, legt man am besten gleich auf


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