MPC Offen Flotte MS „Santa-B Schiffe“ insolvent

Trotzdem Chance auf Kapitalrückholung

Das Emissionshaus MPC Münchmeyer Peter Capital AG zählt zu den großen Emittenten von Schiffsfonds. Die anhaltende Krise der Schifffahrt hat zu etlichen Insolvenzen von MPC-Schiffsfonds geführt. Denn viele Schiffsfonds „können deshalb ihre Kredite nicht mehr bedienen, geschweige denn Renditen an ihre Investoren ausschütten. Auch die Schiffsfonds-Anleger trifft die Krise daher mit voller Wucht: Oft müssen sie ihr Investment komplett abschreiben“, schrieb schon 2013 die Zeit.

  • Auch die rund 7.000 Anleger der MPC Offen Flotte MS “Santa-B Schiffe“ mussten notgedrungen dem Notverkauf der 14 Containerschiffe zuzustimmen. Von ihren eingezahlten insgesamt rund 180 Millionen Euro scheint für die Anleger nichts übrig zu bleiben. Doch auch nach dem Totalverlust besteht noch eine Chance auf Kapitalrückholung und Schadensersatz – und zwar mittels einer Klage wegen Falschberatung.

    Verkauf reicht nur für Schiffshypotheken

    Die Schiffskrise hat nicht nur zu sehr niedrigen Charterraten geführt, sondern auch zu einem enormen Wertverfall von Containerschiffen.

  • MPC Offen Flotte MS „Santa-B Schiffe“ insolvent

    MPC Offen Flotte MS „Santa-B Schiffe“ insolvent
    Foto: © claffra / fotolia.de

Das Überangebot führt dazu, dass Schiffe aus Insolvenzen nur noch den Schrottwert erhalten. So können zwar die Schiffshypotheken abgelöst werden. Damit bleiben für die Anleger der MPC Offen Flotte MS „Santa-B Schiffe“ wenigstens die erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 4 % aus dem Jahr 2007 beim Anleger. Der Dachfonds für die MPC Offen Flotte mit den Schiffen MS San Albano, MS San Alberto, MS San Alfonso, MS San Alfredo, MS San Allessandro, MS San Alvaro , MS San Amerigo, MS San Andres, MS San Antonio, MS Santa Balbina, MS Santa Belina, MS Santa Bettina, MS Santa Bianca und MS Santa Brunella wurde so 2013 aufgelöst. Statt 10% des Eigenkapitals laut Fondsprospekt allein durch den Schiffsverkauf am Ende der Laufzeit zurück zu erhalten, bekamen die Anleger nichts. Doch die Bank erhielt die Kredite nebst Zinsen zurück. Dies ist so üblich, laut WirtschaftsWoche, denn „verabschiedet sich die Bank aus der Finanzierung, bleibt in der Regel nur der Verkauf der Schiffe zu einem Preis, der meist nur die Schulden bei der Bank deckt.“

Pflicht zur Risikoaufklärung

Anleger hätten auch über diese wirtschaftlichen Risiken der MPC Offen Flotte MS „Santa-B Schiffe“ aufgeklärt werden müssen, bevor sie die Beteiligung zeichneten. Insbesondere das Risiko des Totalverlustes oder das Risiko der gesellschafterlichen Nachhaftung sowie die Höhe der Provisionen und die Nebenkosten des Fonds hätte Anlegern dieses Schiffsfonds erklärt werden müssen.
Wenn Sie den MPC Offen Flotte MS „Santa-B Schiffe“ erworben haben, obwohl Ihnen die Risiken des Fonds nicht erklärt wurden, lassen Sie die Chancen auf die Rückgewinnung Ihrer Investition durch uns gerne kostenfrei prüfen.

MPC Offen Flotte MS „Santa-B Schiffe“:
Notbremse Rückabwicklung – Verjährung beachten

Anleger, die sich von ihrer Beteiligung an der MPC Offen Flotte MS „Santa-B Schiffe“ lösen möchten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Hinblick auf Handlungsmöglichkeiten beraten lassen. Grundsätzlich gilt in Deutschland für die Geltendmachung von Schadensersatz aufgund fehlerhafter Beratung hinsichtlich geschlossener Beteiligungen die Höchstfrist von 10 Jahren ab der Entstehung des Anspruches (§ 199 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB), also ab dem Tag der Beratung

Zudem verjähren Ansprüche aus Falschberatung in drei Jahren, nachdem der Kunde von den Umständen der Falschberatung Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Da dieser Fonds 2008 aufgelegt wurde und 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist es jetzt höchste Zeit zu handeln. In vielen Fällen können noch kurzfristig Schritte unternommen werden, um den Ablauf der Verjährung zu verhindern.


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