KGAL Private Equity Europa Plus Global 3

Rückabwicklungsansprüche verjähren größtenteils 2015/2016

Anleger des geschlossenen Fonds Private Equity Europa Plus Global 3 GmbH & Co KG, aufgelegt vom Emissionshaus KGAL, fürchten um ihre Einlagen. „Aufgrund der andauernden Schulden- und Stabilitätskrise des Euroraumes sowie den derzeit schwachen Finanzmärkten ist es fraglich, ob die Ausschüttungen den Erwartungen entsprechen“, so der Fachanwalt für Banken- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen. Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um die Bündelung von 27 Zielfonds in einem Dachfonds. Das Geld wird in Private Equity-Beteiligungen in Europa, die USA und Asien investiert. Auch wenn die in 27 Beteiligungen fließende Anlage zunächst nach einem verteilten Risiko klingt, hilft das bei einer dauerhaften Krise nicht.

Unübersichtliche Fondsstruktur birgt Risiken

Private-Equity-Fonds sind wegen der meist unübersichtlichen Vertrags- und Beteiligungsstrukturen für Kleinanleger schwer zu durchschauen. Das allein birgt ein großes Risiko: Als Beteiligte in einer GmbH & Co KG kann der Anleger bei Misserfolg finanziell in Haftung genommen werden. Der KGAL Private Equity Europa Plus Global 3 ist außerdem als Blind-Pool-Fonds gestartet, die Auswahl der konkreten Zielfonds erfolgte erst nach der Zeichnung. Somit bestanden erhebliche Risiken für den Anleger, der die Solidität der Unternehmen gar nicht überprüfen konnte. Die erheblichen Gebühren für das Fondsmanagement sowie die überproportionalen Erfolgsbeteiligungen zugunsten der Fondsinitiatoren mindern zusätzlich den Ertrag für den Anleger.

Finanzlücke bleibt, Ausschüttung gering

  • KGAL schreibt im Jahresbericht 2011 selbst, dass aufgrund der Wirtschaftskrise mit einer längeren Haltedauer der Unternehmen zu rechnen sei und Rückflüsse zeitlich verzögert zugewiesen würden. Voraussichtlich würde es daher länger dauern, die Finanzlücke des Fonds zu schließen. Im März dieses Jahres erhielten die Anleger Post, dass nunmehr endlich eine Ausschüttung in Höhe von 2% der Kapitaleinlage erfolgen soll. Dabei handelt es sich um die erste Ausschüttung seit Zeichnung des Fonds.

  • KGAL Private Equity Europa Plus Global 3

    Skizze / Illustration: eigene Grafik

Provisionen vermutlich verschwiegen – Schadensersatzklage möglich

Das Landgericht Aschaffenburg hat im März 2014 vor dem Hintergrund der Kick-Back-Rechtsprechung des BGH wegen der verschwiegenen Provisionen entschieden, dass die Commerzbank AG schadensersatzpflichtig ist. Diese „Kickbacks“ sind verdeckte Vermittlungsprovisionen für Berater. Derlei Zahlungen gelten als Vertragsverletzung, wenn der entsprechende Berater während des Verkaufsgespräches versäumt hat, den Anleger darüber zu informieren. Zudem müssen Hinweise auf die Höhe des Ausgabeaufschlags und gegebenenfalls des Rücknahmeabschlags gegeben worden sein. Anleger, die vermuten, dass ihnen bei ihrem Kauf nicht alle separaten Kosten- bzw. Provisionsbestandteile offengelegt worden waren, sollten dies durch einen Fachanwalt prüfen lassen.

KGAL Private Equity Europa Plus Global 3 – Rückabwicklung nur innerhalb von 10 Jahren nach Zeichnung möglich

Anleger, die sich von ihrer Beteiligung an KGAL Private Equity Europa Plus Global 3 mbH & Co. KG lösen möchten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Hinblick auf Handlungsmöglichkeiten beraten lassen. Grundsätzlich gilt in Deutschland für geschlossene Beteiligungen die Höchstfrist von 10 Jahren ab der Entstehung des Anspruches (§ 199 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB).


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