Bausparvertrag: Hamburger Bausparer wehrt sich erfolgreich

Kieler Kapitalmarktrechtskanzlei erreicht Rücknahme der Kündigung für LBS-Bausparvertrag

Seit etlichen Jahren klagen Kunden laut Verbraucherzentralen über Versuche ihrer Bausparkassen, sie aus Verträgen mit hohe Guthaben-Zinsen zu drängen. Aktuell läuft eine Kündigungswelle der LBS. Herr Müller (Name geändert) aus Hamburg-Moorfleet wollte die Kündigung vom 20. April 2015 seines seit 1995 laufenden Bausparvertrages bei der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG nicht kampflos hinnehmen. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kieler Kanzlei Helge Petersen & Collegen wurde im Mai sofort tätig. Die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG nahm daraufhin die Kündigung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ Anfang Juni sofort wieder zurück.

Helge Petersen: „Die Kündigung war unberechtigt, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen. Es ist zu vermuten, dass es einer Vielzahl von Kunden, deren Bausparverträge gekündigt wurden, ähnlich geht.“ Der Bausparvertrag war zwar schon 2004 zuteilungsreif, Herr Müller hatte aber noch nicht auf die festgelegte Bausparsumme von 15.338,76 EUR angespart. So ließ er den Vertrag zehn Jahre ruhen und begann erst Anfang 2015 wieder mit der Einzahlung. Die auf die Kündigung folgende Beschwerde von Herrn Müller ließ die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG unbeantwortet. Nachdem auf Betreiben des Rechtsanwalts die ausgesprochene Kündigung für gegenstandslos erklärt wurde, läuft der Vertrag nun weiter.

  • „Ich freue mich über den schnellen Erfolg für unseren Mandanten und rate jedem, eine solche Kündigung nicht gleich zu akzeptieren“, erklärt Rechtsanwalt Petersen, „es kommt auf die eingezahlten Ansparraten an sowie auf die individuellen Vertragsbedingungen und die konkrete Konstellation. Lassen Sie prüfen, ob ein Widerspruch zur Kündigung ausgesprochen werden kann. Wenn man den normalerweise mitgesendeten Auszahlungsauftrag ungeprüft unterzeichnet, endet der Vertrag mit der Bausparkasse. Damit wäre dann auch die hohe Guthabensverzinsung verloren.“

  • Kündigung von Bausparverträgen

    Foto: © Dan Race – Fotolia
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