KGAL Sky Class Fonds 51 bis 57 (BA 207 – 244) – Was können Anleger noch erwarten?

KGAL Sky Class Fonds 51 bis 57 – Auch Flugzeugfonds in der Krise?

Nachdem zahlreiche Schiffsfonds in die Krise geschlittert sind, mehren sich die Anzeichen, dass dieses Schicksal auch viele Flugzeugfonds ereilen könnte.
Zwar sind die Ausschüttungen der KGAL Sky Class Beteiligungen überwiegend prospektgemäß verlaufen. Allerdings handelt es sich bei den Ausschüttungen zunächst nur um Kapitalrückzahlungen. Die Anleger haben noch nichts gewonnen, es ist lediglich einen Teil des investierten Kapitals zurück geflossen. Es handelt sich bei den geflossenen Ausschüttungen noch nicht um einen Ertrag im Sinne einer Rendite.

Hohe Fremdkapitalquote setzt Hebelwirkung in Gang

  • Aufgrund der hohen Fremdkapitalquote der Fonds kann die so genannte Hebelwirkung den Erfolg der Anlagen gefährden und im schlimmsten Fall zum Totalverlust führen. Bei lediglich geringen Variationen der Fremdkapitalzinsen kann die Eigenkapitalrentabilität erheblich sinken.
    Da z.B. bei KGAL Sky Class Fonds 57 die Fremdkapitalquote bei über 60 % liegt, ist dieses Risiko immanent, da sich mit jeder Ausschüttung das Anlagekapital verringert. So gewinnt die Fremdkapitalquote während der Laufzeit sogar immer mehr an Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg der Anlage. Aufgrund der festen Laufzeit der Beteiligungen haben Anleger jedoch keine Kündigungsmöglichkeit.

  • KGAL Sky Class Fonds

    Auch Flugzeugfonds in der Krise?
    Foto: fotolia.de © ferkelraggae

Die Anleger müssen hoffen, dass sich der wirtschaftliche Erfolg der Beteiligung realisiert. Bei negativen Entwicklungen können sie sich nicht einfach von der Beteiligung lösen. Vor diesem Hintergrund hat erst im letzten Jahr das LG Frankfurt am Main mit Urteil vom 05.05.2014 (Aktenzeichen: 2-21 O 289/13) zugunsten der Anleger entschieden, dass in einem Beratungsgespräch die Fremdkapitalquote der Beteiligung aufklärungsbedürftig ist.

Bankenbeteiligungen sorgen für Interessenskonflikt

Wussten Sie, dass die Banken bei Verkauf der Sky Class-Beteiligungen unmittelbar an der KGAL beteiligt waren? Die Commerzbank hielt 45 %, die BayernLB 30 %, die Haspa Finanzholding 15 % und die Sal Oppenheim 10 % der Gesellschaftsanteile. Daraus könnte sich ein Interessenkonflikt ergeben, der unter anderem nach dem Urteil des LG Hannover vom 25.02.2015 (Aktenzeichen: 11 O 262/13) im Rahmen eines Beratungsgesprächs aufklärungsbedürftig ist. Es stellt sich die Frage, ob die Banken ihren Kunden tatsächlich eine gute Kapitalanlage empfehlen wollten, oder eher im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelten.

Gerne berät die Fachanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen Anleger der KGAL Sky Class Fonds zu den wirtschaftlichen Aussichten ihrer Beteiligung sowie den rechtlichen Möglichkeiten einer Rückabwicklung aufgrund von Falschberatung. Hierzu bieten wir unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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