Rückforderung von Bearbeitungsentgelten erfolgreich – absolute Verjährung droht zum 31.12.2014

Darlehensnehmer von Verbraucherkrediten können sich freuen.
Der Bundesgerichtshof stellt in seinen Entscheidungen vom 28.10.2014 – XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14 fest, dass der Rückforderungsanspruch von unzulässigen Bearbeitungsgebühren nicht in drei Jahren ab Darlehensabschluss verjährt, da die Darlehensnehmer erst durch mehrere Urteilen von Oberlandesgerichten im Jahr 2011 die gefestigte Rechtsprechung zu unzulässigen Bearbeitungsentgelten von Verbraucherkrediten erkennen konnten.

Diese zutreffende Rechtsauffassung trifft die Banken schwer. Hier geht es um Rückforderungsbeträge in Milliardenhöhe.

Rückforderung von Bearbeitungsgebühren – jetzt Ansprüche prüfen

Wer also im Jahr 2004 einen Verbraucherkredit abgeschlossen hat, sollte schnellstmöglich das Abschlussdatum seines Vertrages und die Berechnung eines Bearbeitungsentgeltes prüfen und seinen Anspruch durch Klage oder Schlichtungsverfahren hemmen. Auch für alle anderen Darlehensnehmer im Zeitraum 01.01.2005 bis heute gilt der Hinweis, dass Sie Ihre Ansprüche prüfen sollten. Die Rückforderungsansprüche zu Bearbeitungsentgelten (Darlehensvertrag) aus dem Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2011 verjähren zum 31.12.2014.

Hinweis: Seien Sie vorsichtig bei der Prüfung. Teilweise sind die Bearbeitungsgebühren in einer verringerten prozentualen Auszahlung des Darlehens enthalten.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rückforderungsansprüche.
Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei Helge Petersen & Collegen ist Rechtsanwalt Martin Bauer.

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