Erfolgreiche Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren

Durch zwei kürzlich ergangene Urteile des Bundesgerichtshofs wurden Kreditbearbeitungsentgelte bei Darlehensverträgen als unwirksam erklärt.

(→ Lesen Sie hier – BGH-Urteil: Bearbeitungsentgelte bei Darlehen sind unzulässig)

In mehreren Fällen hat auch die Kanzlei Helge Petersen & Collegen die von Mandanten gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren erfolgreich zurückgefordert. Der folgende Ausschnitt stammt aus einem an die Kanzlei gerichteten Schreiben der Bank diesbezüglich:

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Neben dem Rückerhalt der Bearbeitungsgebühr in voller Höhe hat die Bank in dem vorliegenden Fall sowohl den Zinsausfallschaden des Kunden sowie dessen Rechtsanwaltskosten erstattet.

Nach bisheriger Einschätzung unterliegen die benannten Rückforderungsansprüche der Verjährung. Insofern Sie ebenfalls Bearbeitungsgebühren in Verbindung mit dem Abschluss eines Kredit- oder Darlehensvertrags an die Bank oder Sparkasse gezahlt haben, sollten Sie Ihren Vertrag daher zeitnah durch einen auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Gerne stehen auch wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei Helge Petersen & Collegen ist Rechtsanwalt Martin Bauer.

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