So sieht ein faires Angebot aus: Kanzlei Petersen antwortet auf Rücknahmeangebot der Commerzbank mit Gegenvorschlag

Commerzbank gibt zu, in allen gerichtlichen Verfahren volle Kosten im Rahmen des Vergleiches zu zahlen. Die Kanzlei Helge Petersen möchte Anlegern davon abraten, das Angebot der Commerzbank voreilig anzunehmen und sich unter Wert abfertigen lassen.

Commerzbank gibt zu, in allen gerichtlichen Verfahren volle Kosten im Rahmen des Vergleiches zu zahlen

Die Kanzlei Helge Petersen möchte Anlegern dringend davon abraten, das Angebot der Commerzbank voreilig anzunehmen und sich unter Wert abfertigen lassen. Denn: Wer jetzt klagt, hat weiterhin optimale Aussichten, wesentlich mehr Geld als die angebotenen 43,38 Euro je Anteil zurückzubekommen!

Der Gegenvorschlag der Kanzlei Petersen, der der Commerzbank bereits schriftlich vorliegt, beinhaltet

a.) eine Zahlung in Höhe von 50,- Euro je Anteil,
b.) Zinsschaden in der vor Gericht vereinbarten Höhe,
c.) die kostenfreie Einbuchung des „hausInvest“-Fonds zum Tageskurs, in den die Betroffenen ursprünglich investiert hatten,
d.) die Übernahme der bereits zugesagten kompletten Kostenübernahme für Rechtsbeistand und Gericht (diese Kostenübernahme hatte die Commerzbank ohnehin schon in allen Gerichtsverfahren am 16.08.2011 zugesagt).

Das ist – im Gegensatz zu dem unverschämt niedrigen Rücknahmeangebot der Commerzbank – ein faires Angebot für alle Geschädigten. Das sieht auch das Landgericht so: Denn hierbei handelt es sich um Eckpunkte zu den Konditionen, die am 20.07.2011 für die Mandantin Gisela Schilling bereits mit Hilfe des Landgericht vereinbart wurden. Natürlich muss jeder Fall weiterhin einzeln auf seine Erfolgschancen geprüft werden. Hierbei unterstützt die Kanzlei Petersen Sie in allen Belangen.

Dass die Commerzbank die Sache unbedingt erledigen will, zeigt ihr Eingeständnis in allen Gerichtssachen die Kosten zu tragen (siehe Schreiben der Commerzbank). Dann kann sie dies im außergerichtlichen Bereich folgerichtig auch machen. Um das wohl zu ersparen, kontaktiert sie nun die Mandanten an der Kanzlei vorbei direkt, eine Falle für die Geschädigten, die dann die Verzichtserklärung nicht erkennen und auf alles verzichten.
Ohnehin gibt es eine Teilauszahlung im Oktober, egal was der Geschädigte jetzt entscheidet.

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