Zweite Lloyd Fonds Holland GmbH & Co. KG: Anleger erhält über 90.000 Euro zurück

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Hunderte Anleger investierten ab 2008 in den geschlossene Fonds „Zweite Lloyd Holland GmbH & Co. KG“, der in niederländische Immobilien investierte. „Kleines Land mit großer Kraft“ hieß es im Emissionsprospekt. Der Fonds investierte in Büroimmobilien in vier niederländischen Städten. Unter anderem vertrieb die Postbank Finanzberatung AG den Fonds an private Anleger in Deutschland und Österreich.

Die prognostizierten regelmäßigen Ausschüttungen sowie die solventen und zuverlässigen Mieter der Büros überzeugten auch einen unserer Mandanten aus dem Schwarzwald, als ihm ein Berater den geschlossenen Immobilienfonds als passende Anlage andiente. Er beteiligte sich mit über 100.000 Euro und zeichnete weitere Beteiligungen, u.a. SolEs 21 GmbH & Co.

Nachdem das Landgericht Hannover zugunsten des Mandanten urteilte, legte die Postbank Finanzberatung Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle ein. In seinem Urteil kam zunächst das Landgericht zutreffend zum dem Ergebnis, dass der Berater nicht ausreichend über die Verlust- und Haftungsrisiken der Beteiligung an den geschlossenen Schiffsfonds aufgeklärt hat.

Anlageobjekt muss auf persönliche Verhältnisse zugeschnitten sein

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären. Der Anlageberater hat ein Anlageobjekt herauszusuchen, welches dem Anlageziel des Anleger entspricht und auch im Übrigen auf dessen persönliche Verhältnisse zugeschnitten ist (BGH, Urteil vom 06.12.2012, III ZR 66/12, juris m. w. N.) Bezogen auf das Anlageobjekt hat ein Anlageberater die Pflicht, den Anleger rechtzeitig, richtig, sorgfältig, verständlich und vollständig über die Eigenschaften und Risiken zu unterrichten, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGH, Urteil vom 24.04.2014, III ZR 389/12, juris m. w.N).

Im August 2016 entschied auch das Oberlandgericht Celle zugunsten unseres Mandanten. Das Urteil spricht dem Anleger seine jeweilige Anlagesumme (abzüglich erfolgter Ausschüttungen) aus der jeweiligen Beteiligung an der Zweite Lloyd Fonds Holland GmbH & Co. KG sowie der SolEs 21 GmbH & Co. KG zu. Das Urteil ist bereits rechtskräftig und der Schaden durch die Postbank Finanzberatung AG zugunsten des Mandanten reguliert.

Unser Mandant freut sich, dass die fehlerhafte Beratung und das gerichtliche Verfahren endlich Geschichte sind und das verloren geglaubte Geld nun wieder da ist. Es hat sich gezeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, auch als vermeintlich „kleiner“ Anleger gegen eine vermeintlich „große“ Bank vorzugehen.

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