Versenktes Kapital eines privaten Anlegers aus den Tiefen des Fonds-Meeres zurückgeholt

Urteil Postbank Finanzberatung AG

Die Postbank Finanzberatung AG muss einer Frau aus Hünfelden Schadensersatz aus der Finanzanlage in einen geschlossenen Fonds leisten.

Die heute 76-jährige Mandantin der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen hatte Mitte des Jahres 2007 auf Rat eines Verkäufers der Postbank Finanzberatung AG hin einen Betrag von 20.000,– Euro in die geschlossenen Fonds MT „King Edward“ Tankschifffahrts GmbH & Co. KG und MT „King Eric“ Tankschifffahrts GmbH & Co. KG investiert.

Das mühsam angesparte Geld hatte sie zuvor auf Sparbücher verteilt und war nun bestrebt, ihr Vermögen gewinnbringend und sicher anzulegen. Wie vielen anderen Anlegern war es ihr außerdem wichtig im Notfall Zugriff auf ihr Kapital zu haben. Der Berater der Postbank Finanzberatung AG diente ihr trotzdem die Schiffs-Fonds als absolut sichere und werthaltige Anlage an. So würden jährlich 8% und mehr an Ausschüttungen gezahlt werden und ihr Kapital würde nach 10 Jahren zurückgezahlt werden.

Die Frau wusste nicht, dass sie eine unternehmerische Beteiligung zeichnete und somit Kommanditistin wurde. Das Risiko des Totalverlustes ihrer gesamten Einlage sowie der Nachhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, die sich aus diesem Rechtsstatus ergeben, waren ihr nicht bekannt. Auch die Vertriebskosten in Höhe von über 15% des Eigenkapitals wurden der damals 66-jährigen nicht offengelegt. Diese Kosten flossen vorab aus ihrer Anlagesumme und schmälerten so die Rendite. Das Gericht kam zum dem Ergebnis, dass die Anlegerin durch ihren Berater nicht über diese Risiken aufgeklärt wurde.

In dem vom Rechtsanwalt Christian Hensel aus der Hamburger Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen geführten Verfahren vor dem Landgericht Hannover gelang es, den Anspruch auf Rückabwicklung durchzusetzen, so dass die Mandantin eine vollständige Rückzahlung ihres Kapitals sowie die Verzugszinsen erhielt. Im gleichen Zuge ergibt sich dadurch die Freistellung von Rückforderungsansprüchen bereits erfolgter Ausschüttungen des geschlossenen Fonds.
Die Kanzlei blickt zurück auf eine Vielzahl von Erfolgen für ihre Mandanten, die ihr Vermögen längst verloren glaubten und vertritt aktuell über 1000 Mandate gegen die Postbank Finanzberatung AG.

Das Urteil ist rechtskräftig, die Postbank Finanzberatung AG hat den Schaden bereits beglichen.


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