Vergleich für Anleger geschlossener Fonds: Schadenersatz im sechsstelligen Bereich

Vergleich

Zum Jahresende 2017 gelang es Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen für unsere Mandanten vor dem Landgericht Lübeck einen Vergleich in Höhe von rund 75% des Hauptschadens (nach Abzug der bereits erfolgten Ausschüttungen) gegen den Gegner durchzusetzen.

Die Mandantschaft aus der Nähe von Hamburg hatte in mehrere geschlossene Fonds investiert:

  • MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG
  • US Hypotheken 1 Renditefonds GmbH & Co. KG
  • Sachwert Rendite-Fonds Indien GmbH & Co. KG
  • Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 GmbH & Co. KG
  • MS „CPO HAMBURG“ Offen Reederei GmbH & Co. KG
  • Nordcapital Offshore 3 GmbH & Co KG

Das Ziel der Mandantschaft war eine sichere und werterhaltende Anlage ihres liquiden Vermögens. Wie viele unserer Mandanten sollte das Geld als Sicherheit für den späteren Lebensabend gedacht sein.

Geschlossene Fonds sind jedoch hochspekulative Produkte, die mit einer Reihe von Risiken verbunden sind, die mit den Anlagezielen einer Altersvorsorge nicht vereinbar sind.

Die Mandantschaft entschied sich 2016 gegen die Falschberatung gerichtlich vorzugehen und erzielte vor dem Landgericht Lübeck im November 2017 eine Einigung mit dem Gegner, dahingehend, dass dieser ihr einen mittleren sechsstelligen Betrag zahlt. Der Betrag ist bereits auf dem Konto der Mandantschaft eingegangen.

Information der Fachkanzlei zu Vergleichen

Wenn Mandanten eine schnelle Lösung wollen schließen wir auch Vergleiche. Diese fallen mal höher und mal niedriger aus. Wir zielen auf möglichst hohe Vergleiche ab. Ein hoher Vergleich ist für uns ein Betrag in Höhe von 75-90% der Schadenssumme.
Da Vergleiche in den meisten Fällen eine Verschwiegenheitsklausel beinhalten, dürfen wir über deren Zustandekommen und Inhalt nicht berichten.

Der o.g. Fall beinhaltet nur eine eingeschränkte Verschwiegenheitsklausel, weshalb wir in dieser anonymisierten Form darüber berichten dürfen.

Wenn auch Sie Anleger sind und Fragen zur Rückabwicklung Ihrer Finanzanlage(n) haben – wir helfen Ihnen gerne weiter:

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