Urteil: Sparkasse KölnBonn wegen der fehlerhafter Beratung in Sachen Deepsea Oil Explorer zu Schadensersatz verurteilt

Urteil Deep Sea Oil Explorer

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Die Sparkasse KölnBonn ist durch das Landgericht Köln in einem durch die Kanzlei Helge Petersen & Collegen geführten Verfahren zu Schadensersatz wegen der fehlerhaften Beratung zur geschlossenen Beteiligung Deepsea Oil Explorer verurteilt worden.

Im Jahre 2008 zeichnete der Mandant der Kanzlei Helge Petersen & Collegen nach der Beratung durch zwei Mitarbeiter der Sparkasse KölnBonn eine Beteiligung an der hochspekulativen geschlossenen Beteiligung MPC Deepsea Oil Explorer.

Das Gericht hat nunmehr in dem von Rechtsanwalt Dan Schröer geführten Verfahren mit Urteil vom 10.11.2016 (Az. 30 O 495/15) entschieden, dass die Sparkasse KölnBonn den Mandanten der Kanzlei fehlerhaft beraten hat. Das Gericht kam zutreffend zu dem Ergebnis, dass die Sparkasse den Mandanten durch ihre beiden Mitarbeiter nicht ausreichend über die Verlust- und Haftungsrisiken der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds MPC Deepsea Oil Explorer aufgeklärt hat. Weiter hat das Gericht entschieden, dass die Übergabe eines mehr als 180-Seiten umfassenden Prospektes eine Woche vor Vertragsunterzeichnung nicht ausreicht, um von dem umfangreichen Inhalt mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit hinreichend Kenntnis zu nehmen. Das Landgericht Köln hat seine Entscheidung bereits nach der Anhörung des Mandanten gefällt, eine Vernehmung der beiden Mitarbeiter der Sparkasse hielt das Gericht nicht mehr für notwendig.

Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung: Mandant erhält über 20.000,00 € zurück

„Das Gericht hat zutreffend festgestellt, dass die Mitarbeiter der Sparkasse unseren Mandanten nicht ausreichend über die vielen Gefahren und Risiken von geschlossenen Beteiligungen aufgeklärt haben. Zufrieden bin ich insbesondere darüber, dass das Gericht es nach unserem Vortrag nicht einmal mehr für nötig befunden hat, die Mitarbeiter der Sparkasse zu hören.“, so Rechtsanwalt Dan Schröer.
„Immer wieder begegnen uns private Anleger die dasselbe Schicksal trifft: sie wollen eine finanzielle Absicherung für ihren Ruhestand finden und dann werden sie nicht oder nicht ausreichend beraten und am Ende verschwindet das mühsam erworbene Geld in riskanten Anlagen, ohne dass der Anleger eine echte Möglichkeit hat, diese wieder zu verkaufen. Dieser Fall zeigt die unzureichende Beratung besonders deutlich auf, daher freue ich mich umso mehr für unseren Mandanten, dass das Gericht seinem Anliegen Recht gegeben hat.“

Neben der Schadensersatzleistung wurde die Sparkasse KölnBonn zur Zahlung von Verzugszinsen verurteilt. Darüber hinaus hat sie den Mandanten der Kanzlei von Schäden und Rückforderungsansprüchen bezüglich der Beteiligung freizuhalten. Neben außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten hat die Sparkasse KölnBonn zudem die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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